Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Nach „Malta-Masche“-Drohung: „Reichsbürger“-Prozess endet bereits am Eingang

#Guglöd/#Freyung. Kurioser Fall am #Amtsgericht Freyung: Eigentlich sollte sich am Mittwochvormittag eine 54-Jährige aus Guglöd (#Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte) wegen versuchter #Nötigung vor Gericht verantworten. Doch weil die Gefolgschaft der „Reichsbürgerin“ trotz sitzungspolizeilicher Anordnung ihren #Personalausweis am Eingang des Gebäudes nicht herzeigen wollte, wurde ihnen der Zutritt verwehrt. In der Folge wollte auch die Angeklagte nicht an der Verhandlung teilnehmen. In Abwesenheit verkündete #Richter Klaus Fruth kurze Zeit später das Urteil: Der Einspruch der Beschuldigten ist verworfen.

Doch der Reihe nach: In Folge eines Vollstreckungsverfahrens einer Bausparkasse gegen die Beschuldigte wurde diese im Oktober 2016 in das Schuldnerverzeichnis aufgenommen. Dieser Schritt veranlasste die 54-Jährige dazu, den zuständigen Gerichtsvollzieher in einem Schreiben damit zu drohen, ihn in das sogenannte #UCC-Register eintragen zu lassen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um die sogennante „#Malta-Masche“, die zuletzt immer häufiger von „Reichsbürger“-Seite her angewandt wurde, um die Justiz mit Arbeit zuzumüllen. Fernab der Hintergründe dieser Vorgehensweise stellt dieser Vorfall eine versuchte Nötigung dar: Gegen die Frau aus der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte wurde deshalb ein Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro verhängt, wogegen die 54-Jährige Einspruch eingelegt hatte – und es nun zur eigentlichen Gerichtsverhandlung gekommen wäre.

„Die Beschuldigte hat sich geweigert, das Gebäude zu betreten“

Ein Prozess fand jedoch nicht statt bzw. wurde in Abwesenheit der Angeklagten zu Ende geführt. Bereits im Vorfeld dieses Termins wurde an sämtliche Beteiligten – darunter auch das Onlinemagazin da Hog’n – eine sitzungspolizeiliche Anordnung verschickt. „Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung“ ist dabei gemäß #§ 176 GVG unter anderem angeordnet worden, dass keine größeren Gegenstände in den Gerichtssaal mitgeführt werden dürfen, dass man nicht angetrunken erscheinen dürfe – und dass man einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen habe.

Da sich #Reichsbürger jedoch nicht als Mitglied der #Bundesrepublik Deutschland betrachten, möchten sie auch nicht ihren Personalausweis mitführen und herzeigen. Dies führte dazu, dass die Freund und Bekannten der Angeklagten durch das Sicherheitspersonal der Zutritt zum Amtsgericht untersagt wurde. Richter Klaus Fruth dazu: „Die Beschuldigte hat sich deshalb ebenfalls geweigert, das Gerichtsgebäude zu betreten.“ Der Einspruch der Beschuldigten fand somit keine Geltung – der Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro wird somit vollzogen.

Quelle: hogn.de vom 21.06.2017

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