Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Anklage wegen Uranwaffen-Einsatz in Jugoslawien – Juristen gehen gegen die Nato vor

Belgrad (ADN). Juristen aus Serbien, Deutschland, Frankreich, Italien, Russland, China, England und der Türkei bereiten eine Anklageschrift gegen die NATO vor.  Hauptanklagepunkt ist das Abwerfen von Bomben mit abgereichertem Uran auf Jugoslawien während des Krieges 1999. Das teilt die jüngste Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ mit. Die Langzeitfolge der Bombardements sei eine Krebsepidemie, die immer größere Ausmaße annimmt. Besonders betroffen seien der Süden Serbiens und Kosovo.

Nach Angaben des serbischen Gesundheitsministeriums erkrankt dort jeden Tag ein Kind an Krebs. Den Worten des Präsidenten der serbischen Königlichen Akademie, Sdrjan Nogo, zufolge, richtet sich die Anklage des 26köpfigen Teams aus Anwälten und Professoren gegen die nationalen Gerichte der NATO-Mitgliedsstaaten. Eine der Forderungen besteht in der medizinischen Behandlung von Krebspatienten. Der serbische Leiter des Juristenteams informierte darüber, dass die NATO zehn bis 15 Tonnen abgereichertes Uran eingesetzt und damit eine riesige Umweltkatastrophe verursacht hat. „Das Pressebüro der Nato ist über die serbische Aktivität unterrichtet, gab jedoch keinen Kommentar ab,“ so „Zeit-Fragen“. 

Die Wochenzeitung veröffentlichte in einem weiteren Beitrag weitere Tatbestände über den Uranwaffen-Einsatz in Jugoslawien. So seien von August 1994 bis zum Jahr 2006 unter italienischen Militärangehörigen, die an militärischen Operationen in Ex-Jugoslawien teilgenommen haben, 23 Todesfälle durch Tumorerkrankungen registriert worden.  124 Tumorerkrankungen wurden bekannt. Zehn Jahre später stellte der ehemalige Pilot und heutige Präsident des Osservatorio Militare, Domenico Leggiero, fest, dass bis April 2016 331 italienische Soldaten gestorben sind. Weitere 3.764 sind an Krebs erkrankt. Sie waren abgereichertem Uran ausgesetzt. ++ (mi/mgn/23.06.17 – 175)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 24.06.2017

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