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Eilmeldung – Bundesregierung: Nur 2.120 Menschen 2016 wirklich Asyl-berechtigt – Antwort auf Kleine Anfrage der Linkspartei

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im vergangenen Jahr 2016 2.120 Menschen als asylberechtigt anerkannt worden, während 254.016 Flüchtlingsschutz und 153.700 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot nach Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 24.084 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/12725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion #Die Linke (18/12272) hervorgeht.

Dies berichtet heute der Informationsdienst des Bundestages „#Heute im Bundestag“ in seiner Ausgabe Nr. 422/2017.

 

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Danach war dabei Syrien mit insgesamt 288.992 Fällen Hauptherkunftsland vor dem Irak mit 48.152 und Afghanistan mit 38.090. Zudem gab es bei 167 Syrern, 14.248 Irakern und 24.817 Afghanen ablehnende Asylentscheidungen des #Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen (#Bamf).

Von Januar bis April 2017 gab es den Angaben zufolge 1.161 Anerkennungen als Asylberechtigte. Flüchtlingsschutz bekamen 60.212 Menschen zugesprochen und subsidiären Schutz 51.978; ein Abschiebungsverbot nach Paragraph 60 V/VII Aufenthaltsgesetz wurde 18.867 Mal festgestellt.

Hauptherkunftsland war in diesem Zeitraum laut Vorlage wiederum Syrien mit 47.813 Fällen vor Afghanistan mit 28.321 und Irak mit 22.890. Daneben erhielten 62 Syrer, 12.580 Iraker und 32.403 Afghanen ablehnende Asylentscheidungen.

#Asylbewerber, #Zuwanderung, #Migranten, #Asylwerber

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD_Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 06.07.2017

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