Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Generalmangel der Justiz: Nicht präzise dokumentierte Verhandlungsverläufe

München, 20. Juli 2017 (ADN). In der Schussphase des gigantischen NSU-Prozesses tritt plötzlich ein bisher in juristischen Auseinandersetzungen kaum wahrgenommenes Phänomen ins Licht der Öffentlichkeit.

Es handelt sich um einen generellen und eigentlich blamablen Makel, den Anette Ramelsberger in der Donnerstagausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ ausführlich erläutert. „Anders als in vielen anderen europäischen Ländern werden in Deutschland Verhandlungen nicht aufgezeichnet oder protokolliert.

Jeder Prozessbeteiligte schreibt für sich mit, was ihn interessiert – und überhört dabei notgedrungen immer wieder wichtige Passagen. Es ist ein altes Problem“. Es zu lösen, hat bislang offenbar noch nie Anstalten gemacht, das nunmehr die Verteidiger im NSU-Prozess als Streitwaffe zücken und die akustische Aufzeichnung der auf 22 Stunden Länge geschätzten Plädoyers der Bundesanwälte beantragen.

Das Gericht lehnte das ab, weil dadurch die Persönlichkeitsrechte der Bundesanwälte verletzt würden. Die Verteidiger beharrten auf ihren Anträgen mit der Begründung, dass die Staatsanwälte als Vertreter des Staates auftreten und demzufolge bei ihren Plädoyers die Persönlichkeitsrechte zurücktreten.

Außerdem gebe es eine Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber den Angeklagten. Sie müssten die Plädoyers vollständig selbst wahrnehmen und ganz verstehen. Wenn schon nicht aufgezeichnet werde, dann sollten die Staatsanwälte ihre schriftlichen Unterlagen  herausgeben oder das Gericht einen Stenographen bezahlen.

Die Staatsanwälte reagierten empört. Sie seien keine „rechtlosen Gesellen“ ohne Persönlichkeitsrechte. Sie fühlten sich auch nicht verpflichtet, ihre Ausführungen an „jeglichen Verständnishorizont anzupassen“. Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte weiter: „Wir machen hier keinen Stuhlkreis, sondern das ist ein Prozess. Und die Strafprozessordnung sieht es nicht vor.“ Doch sie verbietet es auch nicht. ++ (jz/mgn/20.07.17 – 202)

Quelle: Deutschlandfunk vom 10.07.2017

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 20.07.2017

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