Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Deutschland – BAMF darf auf Handys von Asylbewerbern zugreifen

 

© Phil Noble / Reuters

Ab Samstag kann das #Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (#BAMF) #Mobiltelefone und andere portable Datenträger auslesen, um die #Identität von Asylsuchenden festzustellen.

Mehr als die Hälfte der Menschen, die in #Deutschland #Asyl beantragen, weisen sich nicht mit dem  Ausweis oder Pass aus. Nach den desaströsen Versäumnissen in den Fällen Anis Amri und Franco A. kündigte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an, die Identitätsfeststellung verbessern und damit auch Mehrfachregistrierungen zu verhindern. Um Herkunft und Identität von Flüchtlingen, die kein Ausweisdokument bei sich haben, zu überprüfen, wurden in dieser Woche bereits die Auslesung biometrischer Daten und andere technische Maßnahmen verkündet.

Mit dem ab Samstag gültigen  „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch Mobiltelefone und Datenträger wie Laptops, Tablets oder USB-Sticks von Asylbewerbern auslesen, um deren Identität und #Staatsangehörigkeit festzustellen. Dafür benötigt es keine Richtergenehmigung.

Zudem können mit dem Gesetz ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer #Abschiebung zu überwacht werden, sofern von ihnen „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter“ oder die innere Sicherheit ausgeht. In solchen Fällen können elektronische Fußfesseln eingesetzt werden, falls die Abschiebung nicht direkt umgesetzt werden kann. Außerdem erlaubt es mehr Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden.

Potenziell verfassungswidrig

Kritiker wie der Deutsche Anwaltsverein (DAV) sehen in der nun gesetzlich beschlossenen Möglichkeit, Datenträger ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen, einen Konflikt mit Grundrechten wie dem Persönlichkeitsrecht. Auch die #Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) hat das Auslesen als potenziell verfassungswidrig eingestuft.

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