07. August 2017
Essen. In #Nordrhein-Westfalen leben derzeit 13 ausreisepflichtige #Gefährder, die aber dennoch nicht abgeschoben werden können. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine Anfrage an das Landesministerium für Flüchtlinge und Integration. Drei dieser Gefährder – zwei #Islamisten, ein Mitglied der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei #PKK – können aufgrund gerichtlicher Verfügungen nicht abgeschoben werden, da ihnen bei Rückkehr in ihre Heimatländer Folter oder die Todesstrafe drohen.
In zwei der drei Fälle werde nun versucht, über die #Bundesregierung diplomatische Zusicherungen der Heimatländer einzuholen, daß den Betroffenen keine Menschenrechtsverletzungen drohen, so ein Sprecher. Die #Abschiebungen der anderen zehn Fälle scheitern an fehlenden Papieren, oder weil gegen die Personen strafrechtliche Ermittlungen laufen – weswegen sie in der Regel in Straf- oder Untersuchungshaft sitzen.
Rund 240 Gefährder sind laut Landeskriminalamt in NRW derzeit gemeldet, allerdings halten sich nur etwa 80 von ihnen tatsächlich an Rhein und Ruhr auf, wie ein LKA-Sprecher berichtet. (tw)
Quelle: zuerst.de vom 07.08.2017