Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Überlastete Gerichte verfolgen Schwarzfahrer statt Verbrecher – Dreifaches Staatsversagen bei Migration

 

Berlin (ADN). Überlastete Gerichte verfolgen in Deutschland Schwarzfahrer statt Verbrecher. Das resümiert das „Handelsblatt“ in seiner aktuellen Wochenendausgabe über ein Buch, dessen Verfasser kein geringerer als der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes ist. Jens Gnisa hinterlasse mit dem Werk „Das Ende der Gerechtigkeit“ den Eindruck, das von der deutschen Justiz wenig zu erwarten ist. Während jeder Falschparker konsequent verfolgt werde, gingen ein paar Straßen weiter die Einbrecher ein und aus. Der Staat breche sogar die eigenen Gesetze, wenn er wie ein Hehler gestohlene Steuerdateien kauft. Bei einem Drittel der Delikte werde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei „Bagatellen“ wie Fahrraddiebstahl blieben Ermittlungen oft auf Anweisung von oben ganz aus. Der Rechtsstaat ziehe sich auch der Fläche zurück. 1994 habe es noch 717 Amtsgerichte gegeben. Jetzt seien es nur noch 639. 

In der Flüchtlingspolitik bemängelt Gnisa dreifaches Staatsversagen. Es reiche von der weitgehend unkontrollierten Einreise Hundertausender über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht bis zur inkonsequenten Abschiebehaft oder Pannen bei der Beobachtung terrorverdächtiger Asylbewerber.

Als Gnisas Hauptbotschaft filtert die Zeitung heraus: Nicht die Gesetze sind das Problem, sondern der Vollzug. Richter und Staatsanwälte bräuchten eine angemessene Ausstattung und müssten von überflüssigen Aufgaben entlastet werden. So lasse der Staat Unmengen an Bußgeldverfahren bearbeiten, obwohl für wichtige Fälle kaum noch Zeit bleibe. Kommunen, die Bußgelder für zu schnelles Fahren als fixe Größe im Etat einplanten, halsten der Justiz unnötige Arbeit auf. Gnisa schlussfolgert: 200 Millionen Euro für 2.000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte sind nötig.++ (ju/mgn/18.08.17 – 231)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 18.08.2017

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