06.09.2017 • 09:49 Uhr
Der #Europäische Gerichtshof hat die #Klage von #Ungarn und der #Slowakei gegen die #Umverteilung von #Flüchtlingen zurückgewiesen. Die von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Klage gegen die vereinbarte Flüchtlingsquote zurückgewiesen.
Die Richter entschieden, dass die von der Europäischen Union vor zwei Jahren beschlossene verbindliche Aufnahmequote rechtens ist. Ungarn und die Slowakei hatten gegen die Umverteilung geklagt. Der Ministerrat hatte im September 2015 beschlossen, zur Entlastung Italiens und Griechenlands bis zu 120.000 Schutzbedürftige umzusiedeln. Bislang sind noch nicht einmal 30.000 Flüchtlinge in andere Länder gebracht worden. Die Slowakei hat davon lediglich 16 Migranten übernommen, Ungarn keinen.