Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Dortmunderin Karin Schmitt: Bürgin für Flüchtlinge soll 20.000 Euro zahlen

#DORTMUND 20.000 Euro – das ist die Summe, die #Karin Schmitt zahlen soll, nachdem sie 2014 mit einer Unterschrift die #Bürgschaft für zwei syrische #Flüchtlinge übernommen hatte, eine Mutter und ihre elfjährige Tochter. Dabei hatte sie sich zuvor genau beim Ausländeramt erkundigt, dass so etwas nicht passiert.

  • Hamrin Khalil (3.v.l., mit Baby Loran) hatte 2014 Karin Schmitt (r.) von ihren Sorgen um Schwester Roujda (l.) und Mutter Kharma Abbas erzählt. Karin Schmitt verließ sich auf einen Erlass des Innenministers und half. Jetzt soll sie zahlen. Foto: Dieter Menne

Die langjährige Mitarbeiterin des Jobcenters Dortmund hatte sich vorher beim Ausländeramt genau erkundigt, was rechtlich und finanziell auf sie zukommen könne. „Ich habe mehrmals nachgefragt“, sagt Karin Schmitt, „ich unterschreibe nix, wo ich hinterher 20.000 Euro Schulden habe.“

Wie rund 50 andere Dortmunder, die in den Jahren 2014/2015 sogenannte Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben haben, hat Karin Schmitt Zahlungsaufforderungen des Jobcenters erhalten. Sie soll bislang rund 20.000 Euro an Sozialleistungen zurückzahlen, die Kharma Abbas (48) für sich und ihre Tochter Roujda erhalten hat. Insgesamt kann sie nach heutigem Stand für drei Jahre zur Kasse gebeten werden. Neuere Bürgschaften gelten nach dem 2016 geänderten Integrationsgesetz sogar für fünf Jahre.

Syrien-Erlass widerspricht Bundesinnenminister

Doch als Karin Schmitt die Bürgschaft übernahm, musste sie damit rechnen, nur bis zur Anerkennung der beiden Syrerinnen als Flüchtlinge für deren Lebensunterhalt aufkommen zu müssen, jedoch maximal zwei Jahre lang. Das hat sie schriftlich. So steht es im Syrien-Erlass des damaligen NRW-Innenministers Ralf Jäger (SPD), abgestempelt in ihrer Verpflichtungserklärung.

Eine anderslautende Auffassung des Bundesinnenministers erreichte erst just an dem Tag die Bezirksregierungen in NRW, an dem Karin Schmitt im guten Glauben die Bürgschaft unterzeichnet hatte. „Ich musste von einem überschaubaren finanziellen Risiko ausgehen“, sagt sie heute, „das haben wir auch getragen bis zur Asylanerkennung.“ Die lag am 10. September 2015 vor.

Was Karin Schmitt auch ärgert: In ihrer Verpflichtungserklärung steht ausdrücklich, dass sie für Kosten bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit der Flüchtlinge nicht aufkommen muss. Aber auch dieses Geld fordert das Jobcenter von ihr zurück – und treibt damit zudem den Streitwert einer Klage in die Höhe.

Die Schmitts fühlt sich „von der Politik verarscht“

Das Jobcenter hat dagegen auf Anfrage erklärt, es habe bei seinen Forderungen keinen Ermessensspielraum. Im Jahr 2014, vor dem großen Flüchtlingszug, hatte #NRW – wie andere Bundesländer auch – durch ein Landesaufnahmeprogramm ermöglicht, dass Familien (oder Dritte) ihre Angehörigen aus Krisengebieten auf legalem Weg nach #Deutschland kommen lassen, und auch für diese humanitäre Hilfe geworben.

Hamrin Khalil (27), die wie ihr Mann Alwan Abdelaziz seit vielen Jahren in Deutschland lebt, hatte Karin Schmitt im Sommer 2014 von ihren Sorgen um ihre Mutter und Schwester erzählt. Karin Schmitt und ihr Mann Daniel wollten helfen. Heute sagt Daniel Schmitt, sie fühlten sich „von der Politik verarscht“. „Man muss sich doch auf Aufforderungen zu helfen und schriftliche Zusicherungen eines Innenministers verlassen können,“ ergänzt Karin Schmitt.

Betroffene sind bedrückt

Alwan Abedelaziz und Hamrin Khalil sind bedrückt: „Wir haben ein großes Problem. Die Leute, die uns geholfen haben, haben jetzt Schwierigkeiten.“

Der mit dem Regierungswechsel in NRW heute zuständige Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hat vor wenigen Tagen in einem WDR-Interview erklärt: „Es kann nicht sein, dass die, die persönliche Verantwortung übernommen haben, in einer solch schwierigen Situation im Stich gelassen werden und auf fünfstelligen Beträgen sitzenbleiben.“

Quelle: ruhrnachrichten.de vom 09.09.2017

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