Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Ab heute ist der „Hass“ verboten – NetzDG tritt in Kraft

(Symbolbild: JouWatch)
NetzDG ab 1. Oktober in Kraft (Symbolbild: JouWatch)
 

Das #Netzwerkdurchsetzungsgesetz und somit #Heiko Maas „letzter Wille“ als Justizminister in der großen Koalition tritt in Kraft. Ab dem 1. Oktober müssen Facebook und Co sogenannte  „#Hassbotschaften“ und „#FakeNews“ löschen.

Es war eines der letzten Gesetzesvorhaben der großen Koalition, am Sonntag tritt es in Kraft: Das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke wie #Facebook, „Hassbotschaften und Fake News“ zu löschen.

Soziale Netzwerke wie #Twitter, #Facebook und #YouTube müssen künftig einen Ansprechpartner für Gerichte und Strafverfolger in #Deutschland benennen und von Nutzern gemeldete „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden löschen oder sperren. Betroffene bekommen „im Einzelfall“ einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach Bestandsdaten des Täters. Dafür ist eine gerichtliche Anordnung vorgesehen. Nicht ganz so „offensichtlich rechtswidrige“, aber eben doch irgendwie rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von sieben Tagen entfernen werden oder bei nicht ganz so klaren Fällen zur Beurteilung an eine „anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung“ übergeben werden. Tun sie das nicht, drohen ihnen künftig hohe Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Somit dürfte Heiko Maas (SPD), einer der größten politischen Fehlbesetzungen, es geschafft haben – wie kein anderer Politiker der jüngeren deutschen Geschichte vorher – dem hohen Gut der #Meinungsfreiheit irreparabelen Schaden zuzufügen. (BS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 01.10.2017

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