Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

URSULA HAVERBECK – Sechs Monate Haft für notorische Holocaust-Leugnerin

 

Mehrere Prozesse führten schon zu Verurteilungen, nun stand die uneinsichtige #Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck in Berlin erneut vor Gericht. Die 88-Jährige wurde wegen #Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Angeklagte

#Ursula Haverbeck sieht sich von der #Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht sieht das anders.

#Berlin – Die notorische und deshalb mehrfach vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist in Berlin zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das #Amtsgericht Tiergarten sprach die 88-Jährige aus Nordrhein-Westfalen am Montag der Volksverhetzung schuldig. Sie habe im Januar 2016 auf einer Veranstaltung geäußert, dass es den Holocaust nicht gegeben habe und „nichts echt“ sei an den Gaskammern des Konzentrationslagers #Auschwitz, so das Gericht. Der Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen sei eine „gewisse Uneinsichtigkeit“ zu attestieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Haverbeck hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und den Prozess als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die ihr vorgeworfenen Äußerungen seien Zitate aus einem Buch, das sie vorgestellt habe. Ihr Anwalt monierte unter anderem, dass eine Strafverfolgung seiner Mandantin wegen ihrer Äußerungen zum Holocaust ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung seien. Haverbeck wiederholte in einer Prozesspause vor dem Saal: „In Auschwitz hat keine Vergasung stattgefunden.“

Eine Filmsequenz von 22 Sekunden führte nun zur Verurteilung. Die Angeklagte habe nicht zitiert, befand das Gericht nach mehrstündiger Verhandlung. „Es war ihre eigene Rede.“ Haverbeck habe auch gewusst, dass sie diese Äußerungen nicht tätigen durfte. Gegen die Frau wurden in den vergangenen Jahren deutschlandweit ähnliche Prozesse geführt. Zuletzt verhängte das Landgericht im niedersächsischen Verden im August 2017 zwei Jahre Haft, weil sie die Verbrechen des Nazi-Regimes in Abrede gestellt habe.

Quelle: Handelsblatt vom 16.10.2017

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