Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Antrag der Fraktion der AfD – Rückführung syrischer Flüchtlinge einleiten

Mit der Bundestagsdrucksache 19/32 vom 03.11.2017 fordert die AfD die Rückführung der syrischen Flüchtlinge:

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass der Krieg in Syrien fast beendet ist. Nur in etwa 10 Prozent des syrischen Staatsgebietes finden derzeit noch Kämpfe statt, zumeist gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS).

Das vollständige Ende des Krieges ist abzusehen, in den meisten Gebieten Syriens herrscht bereits wieder Frieden, der Wiederaufbau beginnt. Der syrische Präsident Assad hat seine ins Ausland geflohenen Bürger bereits mehrfach öffentlich aufgefordert, in die Heimat zurückzukehren und am Wiederaufbau teilzunehmen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, unverzüglich mit der syrischen Regierung in Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen betreffend die in Deutschland aufgenommenen schutzsuchenden Syrer einzutreten.

Dieses Abkommen soll sicherstellen, dass die Rückkehrer in Syrien aufgenommen und dort nur in sicheren Gebieten untergebracht werden, dass ihre Versorgung mit dem Nötigsten gewährleistet wird und dass sie wegen evtl. gegen die Regierung gerichteter Aktivitäten vor und während ihrer Flucht einschließlich im selben Zeitraum evtl. begangener Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung nicht verfolgt werden.

Syrien hat der deutschen Botschaft jederzeit das Recht auf Zugang zu den Rückkehrern einzuräumen, damit Deutschland überprüfen kann, ob die syrischen Zusicherungen eingehalten wurden. Von der Rückführung betroffen sein sollen zunächst vorrangig arbeitsfähige Männer, deren evtl. in Deutschland befindlichen Familien – falls gewünscht – bis zur Konsolidierung der Lebensverhältnisse in Syrien weiterhin Aufenthalt in Deutschland gewährt werden soll.

Um schulpflichtige syrische Kinder auf die Rückkehr nach Syrien vorzubereiten, sollen syrische Lehrkräfte ihnen in Deutschland syrischen Schulunterricht erteilen. Bei den syrischen Lehrkräften soll es sich um Personen handeln, die sich entweder schon in Deutschland aufhalten oder die von der syrischen Regierung nach Deutschland entsandt werden. Zur Förderung der Rückkehrbereitschaft sollen attraktive Anreize in Form von Starthilfen gewährt werden. Außerdem muss die Rückführung in Zusammenarbeit mit der syrischen Seite für die Rückkehrer kostenfrei sein.

Nach Abschluss des Abkommens beauftragt die Bundesregierung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (#BAMF) bei jedem für eine Rückführung in Betracht kommenden, jedoch nicht rückkehrwilligen Syrer umgehend zu prüfen, ob die §§ 73 ff. des #Asylgesetzes (AsylG), Widerruf der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft, Widerruf des subsidiären Schutzes, anzuwenden sind und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um den Aufenthalt zu beenden.

Berlin, den 2. November 2017

Dr. Alexander Gauland, Dr. Alice Weidel und Fraktion

Quelle: Bundestagsdrucksache 19/32 vom 03.11.2017

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