Weil sie damit gegen das „#Kunsturhebergesetz“ und das „#Recht am eigenen Bild“ verstoßen hatte, bekam sie einen Strafbefehl über 900 Euro. 30 Tagessätze zu je 30 Euro. Dagegen legte sie Einspruch ein.

Bei der Verhandlung vor einem Jahr ging es um die Schwester von Sabine K.. Katharina P. musste sich damals wegen Nötigung vor Gericht verantworten. Sie hatte einen Gerichtsvollzieher unter Druck gesetzt, der bei ihr nicht bezahlte Rundfunkgebühren eintreiben wollte. Das passt zur Ideologie der Reichsbürger: Sie erkennen die #Bundesrepublik Deutschland nicht an. Mit dieser Begründung weigern sie sich, Bußgelder zu zahlen oder Verwaltungsentscheidungen zu akzeptieren. Für #Reichsbürger besteht das #Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs fort oder, je nach Ideologie, in denen von 1937.

Die damalige Verhandlung verfolgten sieben Gesinnungsgenossen als Zuschauer mit Beifall. Sabine K. nahm die Szenen heimlich mit ihrem Handy auf und verbreitete die Clips. Diesmal sollte das nicht passieren. Auch um die Rechtmäßigkeit zu dokumentieren, stehen zwei Polizisten vor dem Sitzungssaal, zwei weitere hinter den Zuschauerbänken. Als auch nach 20 Minuten die Angeklagte nicht erscheint, bittet #Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl die Zeugen in den Sitzungssaal, darunter auch Katharina P.. Sie erklärt, ihre Schwester habe ihr tags zuvor mitgeteilt, dass „wir die Verhandlung abgesagt haben“, weil sie krankgeschrieben sei. „Was fehlt ihr?“, will der Richter wissen. „Ich denke, dass es Willkür ist“, sagt die Schwester, die den Eindruck erweckt, als habe sie sich aus der Szene gelöst. Sabine K. habe Streit mit ihrem Arbeitgeber und sei schon länger krankgeschrieben. Kliegl verliest ein Fax, das Sabine K. am Vorabend dem Gericht geschickt hatte. Eine wirr formulierte Rechtfertigung mit einem Attest, das Kliegl als unleserlich einstuft. Weder der Zeitraum der Krankschreibung noch die Diagnose seien auszumachen. Gezeichnet war das Schreiben mit der Formulierung: „Das souveräne lebende Weib nebst Fingerabdruck.“

Das Gericht hatte das persönliche Erscheinen von Sabine K. angeordnet. In seinem Urteil verwirft der Richter den Einspruch: „Es muss sich erkennen lassen, weswegen sie nicht erscheint.“ Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig. Wird er nicht bezahlt, drohen Sabine K. 30 Tage Haft – Reich hin, Bundesrepublik her.