Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Lebensmittelsicherheit: Die Wahrheit hinter Fleur de Sel, Himalayasalz und Co.

Die Auswahl ist groß: Fleur de Sel, Himalayasalz, Bambus- und Hawaiisalz versprechen, natürlicher und gesünder als unser normales Kochsalz zu sein. Ob das wirklich so ist, haben Schweizer Wissenschaftler untersucht. Ihre Ergebnisse sind ernüchternd.

Bildrechte: Colourbox.de

Besonders natürlich und besonders gesund zu sein, das wird von Spezialitätensalzen wie #Fleur de Sel, #Himalaya-, Persien-, Bambus- oder #Hawaiisalz behauptet. Wer sich also etwas Gutes tun will, greift tiefer in die Tasche und kauft sich das „bessere“ Salz. Doch ist es das wirklich?

Die nachgesagten positiven Eigenschaften lassen sich nicht nachweisen.

BLV, Bern

So lautet das Fazit des #Schweizer Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das eine Untersuchung der exotischen Salze in Auftrag gegeben hatte. Statt mehr tolle Inhaltsstoffe zu bieten – wie die Werbung verheißt -, gibt es oft sogar weniger. Viele der Salze enthalten zum Beispiel gar kein oder nur wenig Jod. Dabei kann Jodmangel schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben: Bei Erwachsenen besteht die Gefahr, dass sich die Schilddrüse vergrößert. Bei ungeborenen Babys und bei Kindern kann er die körperliche und die geistige Entwicklung beeinträchtigen.

Bildrechte: colourbox

Mineral- und Spurenelemente sind in Spezialitätensalzen nur in verschwindend geringen Mengen enthalten, in herkömmlichem Speisesalz aber auch. Unerwünschte Stoffe wie Aluminium hingegen kommen in Fleur de Sel und Co. häufiger vor, allerdings nicht in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen. Bei Natrium, das den Blutdruck erhöhen kann, bestehen kaum Unterschiede zu herkömmlichen Speisesalzen. Damit bestätigten die Schweizer frühere Untersuchungen der „#Stiftung Warentest“. Ob der Geschmack den zum Teil beträchtlichen Preisunterschied rechtfertigt, darf jeder für sich entscheiden.

Direkt auf der Verpackung zu lesen, was drin ist im Salz und was nicht, könnte uns vor einem Fehlkauf bewahren. Aber dazu sind die Hersteller nicht verpflichtet. Auch nicht nach der neuen #Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die am dem 13. Dezember 2016 innerhalb der #EU in Kraft trat (Details siehe unten). Denn auch die sieht eine Nährwerttabellenpflicht für unverarbeitete Monoprodukte wie eben Salz, Gewürze, Mehl oder Reis nicht vor.

       Stoff-Design Regentropfen

Dass Allergene, also allergieauslösende Inhaltsstoffe, ausgewiesen werden müssen, ist schon seit Dezember 2014 geregelt. Neu ist, dass diese nun optisch besonders hervorgehoben werden müssen. Aber dass von denen einer im Salz vorkommt, ist sehr unwahrscheinlich. Genannt werden müssen diese hier:

Glutenhaltige Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder deren Hybridstämme, Krebstiere wie Krebse, Garnelen, Krabben, Hummer etc., Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse, Queenslandnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg pro kg oder l), Süßlupinen und Weichtiere (zum Beispiel Schnecken, Muscheln, Tintenfisch etc.).

Neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel

Bislang war die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln freiwillig. Ab 13. Dezember werden die Hersteller in der gesamten EU dazu verpflichtet, die Nährwerte in Tabellenform anzugeben, und zwar einheitlich pro 100 Gramm oder pro 100 Milliliter. Und das in einer Mindestgröße von 1,2 Millimeter bezogen auf den Kleinbuchstaben x.

Befreit von all dem sind nach wie vor unverarbeitete Produkte, die nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen wie Obst und Gemüse, Mehl oder Reis, Kräuter, Gewürze sowie Mischungen daraus, Kaugummi, Tee sowie Kräuter- und Früchtetees und Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol. Auch verpackte Lebensmittel, die unmittelbar vom Hersteller an Verbraucher abgegeben werden, zum Beispiel Pralinen oder Teegebäck von einer Konditorei, brauchen keine Nährwertkennzeichnung.

Imitate müssen deutlicher gekennzeichnet werden

Wenn Pflanzenfett mit Geschmacksstoffen den Mozzarella auf der Tiefkühlpizza ersetzt, muss das in unmittelbarer Nähe des Produktnamens, also auf der Vorderseite der Verpackung deutlich zu lesen sein. Deutlich heißt hier: die Schrift muss fast so groß wie der des Wortes „Pizza“ sein. Außerdem muss der Ersatzstoff in der Zutatenliste erscheinen.

Quelle: MDR vom 11.09.2017

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen