Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Asylbewerber nötigt 83-jährige Frau sexuell!

Symbolbild: pxhere.com
Seniorin (Symbolbild: pxhere.com)
 

#Neuburg/#Bayern – Ein 29-jähriger #Asylbewerber hat im Juni auf den Rücken einer 83-jährigen Frau ejakuliert. Das gestand der Mann gestern in einer Verhandlung vor dem #Neuburger Amtsgericht. Ursprünglich hatte der „Schutzsuchende“ die Tat allerdings mit einer kuriosen Begründung abgestritten.

Das 83-jährige Opfer scheint von dem Wunsch beseelt gewesen, sich um die in unser Land Hereingeflüchteten zu sorgen. Deshalb gab die gebrechliche Damen laut dem Bericht der Augsburger Allgemeinen Zeitung (AZ) nicht nur dem 29-jährigen syrischen Asylbewerber, sondern auch noch dessen Mutter und Schwester Deutschunterricht. Im Gegenzug „betreute“ der junge Mann die Seniorin.

 

Psychisch völlig am Ende

Was dieser unter „Betreuung“ verstand, musste die alte Damen dann leidvoll erfahren. Der #Syrer begleitete die Seniorin Mitte Juni in ihr Schlafzimmer. Dort forderte er sie auf, sich auf das Bett zu setzten. Während er sich hinter der alten Dame positioniere, drückte er deren Oberkörper nach vorne und befriedigte sich selbst, um schlussendlich auf dem Rücken der alten Frau zu ejakulieren.

Völlig traumatisiert habe sich die Frau erst einige Zeit später ihrem Sohn anvertraut. Sie habe nur schwer die richtigen Worte finden können. So sehr habe sich seine Mutter geschämt, berichtete der Sohn vor Gericht. Seine Mutter sei psychisch völlig am Ende.

Penisoperation auf Steuerzahlerkosten

Laut Polizeiaussage vor Gericht habe der Angeklagte bei der ersten Vernehmung behauptet, dass er die Tat nicht begangen habe, da er überhaupt keinen Sex haben könne. Sein Penis sei nämlich zu klein. Zum Beweis ließ er die Hosen herunter und präsentierte den Beamten seinen  1,5 bis zwei Zentimeter langen Penis. Zudem gab der Syrer vor Gericht an, nicht nur wegen des Krieges aus seinem Land geflohen zu sein. Er hatte gehofft, sich in Deutschland seinen Penis operieren lassen zu können.

Ein bereits vor seinem Geständnis gefertigtes DNA-Gutachten ergab indes die Schuld des syrischen Schutzsuchenden. Die Spuren, die die Polizei auf dem Bettlaken der Frau fand, stimmten mit der DNA des Asylbewerbers überein.

Das Schöffengericht verurteilte den Asylbewerber zu  zwei Jahren Haft – ohne Bewährung. Für den Angeklagten hätte vor allem sein Geständnis gesprochen. Nur weil er dadurch der 83-Jährigen eine Aussage vor Gericht erspart habe, sei die Strafe nicht deutlich über drei Jahren zu bemessen. Gegen den Angeklagten sprachen die starke Erniedrigung und der massive Vertrauensbruch, so die Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 09.12.2017

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