Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Drohung gegen Antifa? Staatsanwaltschaft prüft Macheten-Tweets von AfD-Politiker Stephan Brandner

Stephan Brandners Tweets sind nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft

#Stephan Brandner, für die #Alternative für Deutschland Mitglied im Deutschen Bundestag, hatte bei #Twitter das Foto einer #Machete abgesetzt und gefragt, wie man diese „#künstlerisch“ gegen die #Antifa oder das „#Zentrum für politische Schönheit“ einsetzen könne. Viele sehen darin eine klare Androhung von Gewalt. Die Polizei hat die #Tweets zur Prüfung einer möglichen Straftat an die Staatsanwaltschaft gereicht.

Das Foto, das Brandner im Netz veröffentlicht hatte, zeigte ein fast leeres Bierglas, neben dem eine Machete liegt. Dazu schrieb er: „Warten auf die Antifa oder der/ die/ das ‚Zentrum für politische Schönheit’“. Letzteres ist das Aktivistenkollektiv, das vor einigen Tagen vor dem Wohnsitz des AfD-Politikers #Björn Höcke einen Nachbau des Holocaust-Mahnmals aus Berlin installiert hatte. Höcke hatte das Original-Denkmal in Berlin als „#Denkmal der Schande“ bezeichnet.

In seinem Tweet fragte Brandner nun weiter, wie man die Machete „künstlerisch“ gegen das Kollektiv, das er als „bekloppte Kunst-Bollos“ oder die Antifa einsetzen könne.

Warten…
… auf die  oder der/ die/ das „Zentrum für politische “ (, das sind die  „Kunst“-, die in  rumirren). Vielleicht können die ‘nen  geben, wie ich das Gerät „künstlerisch“ gebrauchen kann.

Die Provokation wirkte. Zahlreiche Nutzer empörten sich über den Tweet von Brandner, interpretierten das Macheten-Bild als strafrechtlich relevante Drohung. Das Kollektiv twitterte: „Gegen das ZPS fällt der #AfD nur Gewalt ein.“

Bundestagsabgeordneter & Höcke-Getreuer, tief getroffen, auch nur noch im Gewaltmodus unterwegs. Gegen Das ZPS fällt der AfD nur Gewalt ein! 

Ob Brandners Macheten-Tweet als Drohung zu verstehen ist, wird nun zumindest geprüft. Wie die #Polizei Thüringen bei Twitter bekannt gab, habe man die Tweets gesichert und an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese wird zunächst untersuchen, ob ein Anfangsverdacht besteht. Dieser reagierte lediglich mit einem: „Prima!“

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