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UN-Menschenrechtskommissar warnt vor Kurz und Strache: „Gefährliche Entwicklung“ für Europa

20. Dezember 2017
UN-Menschenrechtskommissar warnt vor Kurz und Strache: „Gefährliche Entwicklung“ für Europa
INTERNATIONAL

Genf. Mit ungewohnt deutlichen Worten hat der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, der Jordanier #Said Raad al-Hussein, die neue österreichische Regierung kritisiert. Der Start der #ÖVP-#FPÖ-#Regierung sei eine „gefährliche Entwicklung im politischen Leben Europas”, sagte der Hochkommissar. Er sei „sehr besorgt”.

Hussein kritisierte insbesondere, daß Kanzler #Kurz in der #Migrationspolitik Positionen von Kräften am rechten Rand übernommen habe. Kurz‘ diesbezügliche Haltung sei von „absolutem Opportunismus” geprägt, sagte der hochrangige UN-Vertreter in Genf gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Der ÖVP-Chef habe sich im Wahlkampf in der Frage der #Zuwanderung und der Rechte von #Migranten „scharf nach rechts bewegt, um sich Stimmen aus dem Lager der Freiheitlichen von #Heinz-Christian Strache zu sichern und so das Kanzleramt zu gewinnen”.

Er fürchte, daß sich andere Politiker in Europa daran ein schlechtes Beispiel nähmen, so Hussein. „Wir müssen sehr darauf achtgeben, ob es hier einen Nachahmungseffekt für andere Politiker in #Europa gibt.” Ausdrücklich warnte Hussein vor einem europaweiten Aufstieg des „ethno-nationalistischen, chauvinistischen Nationalismus”: „Die extreme Rechte sollte sehr gründlich darüber nachdenken, wohin sie ihre Länder und den Kontinent im allgemeinen führt.”

Auch #EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici hatte zuvor angesichts der neuen österreichischen Regierung zur „Wachsamkeit der Demokraten” aufgerufen. Die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament teilte am Montag gar mit, daß man sich auch diesmal wieder, wie bereits im Jahr 2000, Sanktionen gegen die österreichische Regierung vorstellen könne. (mü)

ildquelle: flickr/Österreichisches Außenministerium/CC BY 2.0 – (C) photonews.at/Georges Schneider – Stift Wien – 13.06.2016 – Sebastian Kurz ÖVP

Quelle: zuerst.de vom 20.12.2017

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