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Landgericht München: einstweilige Verfügung gegen „Kieler Nachrichten“

Doris von Sayn-Wittgenstein (Bild: Doris von Sayn-Wittgenstein)
 

Dem Antrag der #AfD-Landesvorsitzenden Doris v. #Sayn-Wittgenstein auf Unterlassung der Behauptung von #Reichsbürger-Nähe wird stattgegeben

Die schleswig-holsteinische AfD-Vorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein hat beim #Landgericht München I über ihren Rechtsanwalt Guido Gaudlitz eine einstweilige Verfügung gegen die  „Kieler Nachrichten“ erwirkt.

Wahrheitswidrig hatten die Kieler Nachrichten behauptet, die „AfD-Fürstin“ habe eine „Vergangenheit in Reichsbürger-Szene“. Ferner wurde wahrheitswidrig verbreitet, Doris von Sayn-Wittgenstein sei 2009 Vorstandsmitglied eines Reichsbürger-Vereins gewesen.

Den „Kieler Nachrichten“ ist es ab Zustellung der einstweiligen Verfügung bis auf weiteres untersagt, diese Behauptungen zu verbreiten.

„Damit ist der absurde Reichsbürger-Vorwurf gegen mich – richterlich bestätigt – vom Tisch. Die ‚#Kieler Nachrichten’ haben eine Zeitungsente verbreitet und sind damit nun vom Landgericht München I in die Schranken gewiesen worden“, so die Bewertung der AfD-Landesvorsitzenden laut einer aktuellen Pressemitteilung. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 23.12.2017

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