Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

SPD und CDU/CSU beschließen dauerhaften Bruch des Grundgesetzes

Foto: Imago
Was für einen üblen Plan hecken die beiden da aus (Foto: Imago)

Der aktuelle Artikel in der „Welt“ von Stefan Aust ist purer Sprengstoff. Er bestätigt, dass selbst die angeblich überwachte #deutsch-österreichische Grenze nach wie vor offen wie ein Scheunentor steht und bis zu 1.500 #illegale Einwanderer jeden Tag ins Land strömen. Die #Bundespolizei darf, trotz entgegengesetzter Gesetze und den Bestimmungen des Grundgesetzes, keinen einzigen illegalen Einwanderer an der Grenze abweisen, der sich auf»#Asyl« beruft. Als »Rechtsgrundlage« dieses grundgesetzwidrigen Handelns dienen Ausnahmeregelungen von Angela Merkel und Innenminister Thomas de Maizière, die nur mündlich erteilt wurden. Schriftliche Regierungsanweisungen oder diesbezügliche Gesetze existieren bis heute nicht. Dieses vorsätzliche nebulöse Vorgehen hat nur einen Grund, #Merkel und #de Maizière fürchten sich vor der Überführung als mutwillige Verfassungsbrecher und vor einer späteren Strafverfolgung. Die Hintermänner der unkontrollierten, illegalen #Masseneinwanderung versuchen ihre Spuren zu verschleiern.

Von #Stefan Schubert

 

»Deutsche Flüchtlingspolitik – Ausgeblendete Realitäten« ist der Welt-Artikel zurückhaltend betitelt, bevor es im mittleren Teil des Artikels zur Sache kommt.

Obergrenze-Berichterstattung ist falsch – es wurde keine Obergrenze beschlossen

Die #Mainstream-Medien hatten sich nach dem Sondierungspapier von CDU/CSU und der SPD mit Schlagzeilen zu einer beschlossenen Obergrenze geradezu überboten. Martin Schulz erntete mit seinen Verlautbarungen, dass keinerlei Obergrenze für die anhaltende Masseneinwanderung beschlossen wurde, viel Hohn und Spott. Doch der SPD-Mann hatte dieses Mal recht. Ein Blick in das Papier hätten alle Nachrichtensendungen eines Besseren belehrt. Dort heißt es: »Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der #Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK bleiben unangetastet –  stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive #Kriegsflüchtlinge, vorübergehend #Schutzberechtigte, #Familiennachzügler, #Relocation, #Resettlement, abzüglich #Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger #Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden.«

Dort steht es schwarz auf weiß geschrieben, dass die Sondierer hunderttausende Flüchtlinge gar nicht im Sinne ihrer »Obergrenze« mitzuzählen zu gedenken: »den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK (#Genfer Flüchtlingskonvention) bleiben unangetastet«.

Das bedeutet, die 1,5 Millionen #Einwanderer aus dem #Nahen Osten und #Afrika der vergangenen Jahre, die an der Grenze »Asyl« gerufen haben, würden zukünftig nicht bei der CSU-Obergrenze mitgezählt werden.

Die CSU-Obergrenze und die Medienberichterstattung ist eine gezielte Desinformationskampagne

Auch der Welt-Artikel kommt auf eine gleichbedeutende Einschätzung: »Der angeblich nicht unmittelbar steuerbare Teil der Zuwanderung, er macht mit Asylbewerbern und Geduldeten gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention allerdings den Löwenanteil der Migration nach Deutschland aus, ist in dem Sondierungspapier ausdrücklich von Einschränkungen ausgenommen. Das wollte den CSU-Wählern nur offenbar niemand so richtig erklären.«

Doch es wird noch schlimmer, um nicht das Wort kriminell zu verwenden.

Merkel und de Maizière brechen vorsätzlich das #Grundgesetz

 Der Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) ist eindeutig formuliert:

»(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist (…)«

Da #Deutschland bekanntermaßen über keinerlei Grenze zum Mittelmeer verfügt und komplett von sicheren Drittstaaten umgeben ist, hätte niemand der bald zwei Millionen »Flüchtlinge, hauptsächlich muslimische Männer, ins Land gelassen werden dürfen. So bestimmt es das deutsche Grundgesetz.

Lediglich auf mündliche Anweisung von Merkel und de Maizière wird das Grundgesetz, mit katastrophalen Folgen für die #Sicherheit und den #Sozialsystemen, seit mehr als zwei Jahren gebrochen.

Stefan Aust schreibt dazu: »Beachtet wird dieser Teil des Grundgesetzes von der dafür verantwortlichen Bundesregierung allerdings seit mehr als zwei Jahren nicht; seit einer entsprechenden mündlichen Anweisung von Innenminister Thomas de Maizière an die für den Grenzschutz zuständige Bundespolizei im September 2015.

Schriftlich gibt es diese Anweisung zur Nichtbeachtung bestehender Gesetze nicht. Verfassungsminister de Maizière seinerseits hatte sich zuvor telefonisch bei der Kanzlerin rückversichert. Trotz entsprechender Warnungen auch der Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält dieser Zustand bis heute unverändert an.«

Wann stoppt das #Bundesverfassungsgericht endlich diesen eklatanten #Verfassungsbruch?

Warum besteht der Präsident der Bundespolizei nicht auf einen schriftlichen Befehl?

Verfassungswidrigkeit von Merkels Politik wird vom #Oberlandesgericht Koblenz festgestellt

Dieser anhaltende Verfassungsbruch ist so eklatant und so offensichtlich, dass er bereits offiziell in Urteilsbegründungen benannt wird. Im dem Welt-Artikel wird auf eine Urteilsbegründung des Oberlandgerichts Koblenz hingewiesen:

»Allerdings fällte das Oberlandesgericht Koblenz am 14. Februar 2017 in einem Verfahren, bei dem es um einen angeblich minderjährigen unbegleiteten Flüchtling aus Gambia ging, ein denkwürdiges Urteil über die Bundesregierung. Zitat aus dem Urteil des 1. Senats (Aktenzeichen 13 UF 32/17): „Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG (Aufenthaltsgesetz, die Red.) strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. (in Verbindung mit, die Red.) Art. 31 Abs. 1 GFK (Genfer Flüchtlingskonvention, die Red.) berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“ Man muss es ganz bewusst lesen, was das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil des 1. Senats (Aktenzeichen 13 UF 32/17) festgestellt hat, um das verfassungswidrige Handeln der #Bundesregierung zu verdeutlichen.

 »Die rechtsstaatliche Ordnung in der #Bundesrepublik…ist außer Kraft gesetzt«

 Die rechtsstaatliche Ordnung im Land wurde und wird von Merkel und de Maizière vorsätzlich außer Kraft gesetzt. Eine grundlegende Debatte im #Bundestag fand bis heute nicht statt. Bestehende Gesetze und das Grundgesetz, welche eine Abweisungen von Einwanderern aus sicheren Drittstaaten verlangt, wurden de facto aufgehoben. Auch dies geschah ohne eine Parlamentsdebatte, geschweige denn einer Gesetzesänderung, denn dieses Gesetz wäre sofort als grundgesetzwidrig erkannt worden.

#Deutschland wird mit dieser #Masseneinwanderung in die größte Krise seit Ende des Krieges gestoßen und als »Rechtsgrundlagen« dienen lediglich mündliche Anweisungen von Merkel und de Maizière.

Stefan Schubert, Ex-Polizist und Bestsellerautor, ist bundesweit als Experte für Themen rund um die innere Sicherheit bekannt. Sein aktuelles Buch lautet: »No-Go-Areas: Wie der Staat vor der Ausländerkriminalität kapituliert«

Hier kann man das Buch erwerben:

Quelle: journalistenwatch.com vom 21.01.2018

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