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Staatsvertrag mit Islam-Verbänden – Politik muss Religion bestimmen: Warum Hamburgs Islam-Strategie scheitern musste

[Hamburg]
dpa/Laura LewandowskiZwei Frauen mit Kopftüchern gehen spazieren (Symbolbild)
  •  FOCUS-Online-Experte Christian Osthold
 

Freitag, 26.01.2018, 11:00

Der #Hamburger Senat hat ein Problem. Fünf Jahre sind vergangen, seit die muslimischen Religionsgemeinschaften im November 2012 durch einen Staatsvertrag zu offiziellen Partnern der Politik wurden.

Immer wieder betonen Abgeordnete und Senatoren, #Muslime bildeten einen bedeutenden Teil der Bevölkerung und ihr Glaube sei ein fester Bestandteil des religiösen Lebens in Hamburg. Mit diesem ostentativen Bekenntnis verfolgt der #Senat zwei Ziele.

Das Kalkül der #Politik

Einerseits sollen Moscheevereine, die man seit dem 11. September 2001 aus der Abgeschiedenheit der Hinterhöfe holen will, zur Solidarität mit der Mehrheitsgesellschaft verpflichtet werden; andererseits möchte die Politik die schlechte Reputation des #Islam verbessern – gut integrierte #Muslime, deren Gemeinden einen festen Platz in der #Gesellschaft haben, könnten der durch Salafismus und Anschläge konsternierten Bevölkerung am besten zeigen, dass das Imageproblem ihrer Religion unbegründet ist.

Über den Experten

Christian Osthold ist Historiker und hat sich auf die Geschichte Russlands und insbesondere Tschetscheniens spezialisiert. 2012 veröffentlichte er eine Monographie über die Rolle des #Islamismus für den tschetschenischen Separatismus der postsowjetischen Periode. Im Herbst 2015 kehrte Osthold von einer mehrmonatigen Forschungsreise aus Tschetschenien zurück, die ihn auch in die Berggebiete des Landes führte. Im Juli 2017 wurde er am Lehrstuhl für Osteuropäische Geschichte der #Universität Göttingen mit höchster Auszeichnung für eine Arbeit zum Verhältnis von Islam und Widerstand gegen Russland in Tschetschenien (1757-1961) promoviert. Die von ihm entwickelte Theorie zur Wirkungsweise des Islam in Gesellschaften hat in der Forschung große Aufmerksamkeit erregt.  Hier geht es zu seiner Homepage.

Ziel wurde nicht erreicht

Was in der Theorie plausibel klingt, hat sich in der Realität als Illusion erwiesen. Die politische #Integration der Islam-Verbände, die durch den Staatsvertrag erstmals verbindliche Form gewann, hat zwar zu einer Aufwertung von deren Status gegenüber dem Staat geführt, die erhoffte Annäherung der Muslime an die nichtislamische Mehrheitsgesellschaft hat jedoch nicht stattgefunden.

Vielmehr lässt sich eine gegenläufige Tendenz feststellen, die durch den Unwillen des Senats verschärft wird, schwerwiegende Verfehlungen der Islam-Verbände mit Sanktionen zu ahnden.

Dies gilt etwa für das Islamische Zentrum Hamburg (IZH). Durch ihre Mitgliedschaft im Trägerverband Schura profitiert die schiitische Gemeinschaft von den Bestimmungen des Staatsvertrags. Zu diesen zählt etwa das Recht, an islamischen Feiertagen der Arbeit fernzubleiben, eine Stellungnahme zur Berufung von Lehrpersonal an Hochschulen abgeben zu dürfen, Halal-Speisen in öffentlichen Kantinen zu erhalten, die Erteilung eines besonderen islamischen Religionsunterrichts zu verlangen, Mitglieder in die Rundfunkräte zu entsenden und Moscheen zu bauen.

Paradoxerweise zielt die Gewährung dieser Rechte, in denen der Staat sein Einverständnis zur #Islamisierung einzelner Teilbereiche der Gesellschaft verbrieft hat, darauf ab, die zivilgesellschaftliche Integration der Muslime zu fördern. Diese Inkohärenz sticht ins Auge, ist allerdings nicht der einzige Makel, der die Islam-Politik des Senats kennzeichnet.

Verfassungsfeinde als Vertragspartner

In der Beantwortung einer schriftlichen kleinen Anfrage vom 21. August 2017 hat die Bundesregierung folgende Einschätzung zur politischen und ideologischen Ausrichtung des IZH abgegeben:

„Die inhaltlichen Positionen des IZH ergeben sich aus der Verbindung des #IZH zur Islamischen Republik Iran, vor allem durch die vom ‚Büro des Revolutionsführers‘ vorgenommene Entsendung des jeweiligen Leiters des IZH. Die Islamische Republik Iran erklärt in ihrer Verfassung den weltweiten ‚Export‘ der iranischen Revolution zum Staatsziel.“ Weiter heißt es: „Die Inhalte der Verfassung der Islamischen Republik Iran sind nicht mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.“

„Islam und Demokratie sind inkompatibel“

Die Gesinnung des IZH zeigt sich auch an der erneuten Teilnahme seiner Mitglieder am antisemitischen Al-Quds-Tag, bei dem Muslime jedes Jahr in Berlin für die „Befreiung Palästinas“ demonstrieren. Dass IZH-Chef Ajatollah Reza Ramezani überdies dem iranischen Expertenrat angehört, einem staatlichen Gremium, das Gesetze auf Islamkonformität prüft, scheint man in Hamburg ebenso geflissentlich zu ignorieren wie die Tatsache, dass Ramezani gegenüber der Presse erklärt hat, Islam und Demokratie seien inkompatibel.

Aber auch die türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (#Ditib), die als einer der drei Vertragspartner des Senats fungiert, ist in der Vergangenheit durch Skandale aufgefallen, was begründete Zweifel daran aufkommen lässt, ob sich der Verein tatsächlich an die im Staatsvertrag formulierten Wertegrundlagen gebunden fühlt, zu denen auch das Bekenntnis zur „Toleranz gegenüber anderen Religionen und Kulturen“ gehört.

Dass es damit bei Ditib offenbar nicht allzu weit her ist, zeigte sich im Februar 2017. Damals geriet die Organisation, die von der türkischen Religionsbehörde Diyanet kontrolliert wird, in Deutschland über 900 Moscheen unterhält und in mehreren Fällen der Spionage überführt wurde, wegen islamistischer Hetze in die Schlagzeilen.

„Gib uns den Befehl, und wir zerschlagen Deutschland“

Zuvor hatte der Vorsitzende der zu Ditib gehörenden Hamburg-Wilhelmsburger Muradiye-Moschee in sozialen Medien erklärt, Muslime seien nicht an das Grundgesetz, sondern nur an den Koran gebunden. Auch wollte er #Türken und #Kurden, die nicht nach dem Islam leben, ins Gesicht spucken und kündigte an, Deutschland auf Befehl #Erdogans zu zerstören.

Quelle: Focus-online vom 26.01.2018

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