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Wirtschaft: Urteil – Landgericht verbietet Negativzinsen

Brennendes Geld (Symbolbild): Negativzinsen drohen weiterhin Foto: picture alliance/ dpa

TÜBINGEN. Das #Landgericht Tübingen hat #Negativzinsen auf #Privatkonten für rechtswidrig erklärt. „Durch #Allgemeine Geschäftsbedingungen kann nicht nachträglich bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften einseitig durch die #Bank eine #Entgeltpflicht für den Kunden eingeführt werden, die es weder im Darlehensrecht noch beim unregelmäßigen Verwahrungsvertrag gibt“, urteilten die Richter am Freitag laut einem Bericht des Handelsblatts.

Geklagt hatte die #Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die #Volksbank Reutlingen. Diese hatte im vergangenen Jahr eine Klausel in ihr Preis- und Leistungsverzeichnis eingeführt, die Negativzinsen ab 10.000 Euro Tagesgeld und ab 25.000 Euro Festgeld möglich gemacht hätten. Konkret nannte die Bank einen Zinssatz von minus 0,5 Prozent.

Banken müssen Einlagezinsen zahlen

Nach einer Abmahnung durch die #Verbraucherschützer strich die Volksbank zwar die Klausel, reagierte aber nicht auf die geforderte Unterlassungserklärung. Die Volksbank Reutlingen hatte sich damit verteidigt, die Kunden hätten bei Vertragsabschluß variablen Guthabenzinsen zugestimmt. Unklar ist, ob mit dem Urteil auch Negativzinsen für Neukunden ausgeschlossen werden.

Die #Niedrigzinspolitik der #Europäischen Zentralbank, die den Leitzins Anfang des Monats erstmals in ihrer Geschichte auf null gesenkt hat, zwingt Banken dazu, möglichst viel Geld in Form von Krediten in Umlauf zu halten. Andernfalls müßten Banken, die überschüssiges Geld bei der Notenbank parken, sogar negative Einlagezinsen zahlen.

Ein knappes Dutzend Banken in #Deutschland verlangt dem Bericht zufolge bereits Verwahrentgelte zwischen 0,2 Prozent und 0,6 Prozent für Privatkunden, wenn das Guthaben die 100.000 Euro-Grenze übersteigt. Die Deutsche Bundesbank hat bereits vor zwei Jahren prognostiziert, Banken würden über kurz oder lang Negativzinsen auf Sparguthaben einführen. (tb)

Quelle: Junge Freiheit vom 26.01.2018

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