Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Aushang in Töging: Ladenbesitzerin will „keine Asylanten“ in ihrem Geschäft

Zettel an Esoterikladen in Töging mit der Aufschrift: ""Achtung! Collectiv-Maßnahme: Wir wünschen keine Asylanten als Kundschaft in unserem Ladenlokal!"
Diesen Zettel hängte eine bayrische Ladeninhaberin in Töging aus – und erntete dafür reichlich Kritik.© Pressebild, Alt-Neuöttinger Anzeiger/Passauer Neue Presse, Toni Brandl

Der Frau aus Töging droht jetzt ein #Strafverfahren wegen #Volksverhetzung

Auf den ersten Blick ist es nur ein kleiner Zettel an einer Ladentür, doch die Botschaft darauf hat es in sich: „Achtung! Collectiv-Maßnahme: Wir wünschen keine #Asylanten als Kundschaft im Ladenlokal!“ Wie bitte? Tatsächlich hat eine Ladenbesitzerin in #Töging (#Bayern) diesen Hinweis an ihrem Esoterikladen aufgehängt, wie der ‚Alt-Neuöttinger Anzeiger‘ berichtet. Der Grund: Sie werde immer häufiger beklaut, vor allem von Flüchtlingen. Jetzt droht #Birgit Bachhammer ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung.

Ob ihr nicht bewusst war, dass sie mit ihrem Aushang alle Asylanten zu Kriminellen machte?

In ihrem Laden ’12 Planeten‘ sei ein Schaden von 400 Euro entstanden. „Da kann man noch so aufpassen, sie schaffen es immer wieder“, sagte Birgit Bachhammer der Lokalzeitung. Sie und ihr Mann hätten Angst gehabt. Die #Flüchtlinge hätten sie körperlich bedroht, berichtet das ‚Sat 1 Frühstücksfernsehen‘.

Die Konsequenz war für sie wohl schlüssig. Es sei schließlich ihr Geschäft und irgendwie müsse sie das Problem für sich regeln. Ob ihr nicht bewusst war, dass sie mit ihrem Aushang gleich alle Asylanten zu Kriminellen machte? Zumindest sei ihr nicht klar gewesen, dass sie etwas Ungesetzliches tat. „Wenn ich gewusst hätte, was auf mich zukommt, hätte ich den Zettel nie aufgehängt“, so Bachhammer.

Anzeige bei #Antidiskriminierungsstelle in Berlin

Auseinandersetzen muss sich die Ladeneigentümerin nicht nur mit den empörten Bewohnern von Töging, die größtenteils keinerlei Verständnis für die Aktion haben. Auch die Juristen der Antidiskriminierungsstelle in Berlin beschäftigen sich mit dem Fall. Zudem ermittelt die Polizei in Altötting wegen Volksverhetzung. Die Höchststrafe dafür: fünf Jahre Haft.

Birgit Bachhammer selbst sagt, dass sie keine Rassistin sei. Sie habe sich schlicht nicht anders zu helfen gewusst. Den Zettel hat sie mittlerweile abgehängt. Doch damit ist es für sie wohl noch nicht vorbei.

Quelle: rtlnext.rtl.de vom 21.09.2017

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