Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Zutritt verboten – Berliner Hotel: AfDler müssen draußen bleiben – Bundestagsabgeordneter darf nicht im Hotel übernachten

von Felix Krautkrämer

„Hotel Berlin“: Kein Zutritt für die AfD Foto: Google Maps, Wikimedia/gemeinfrei / JF-Montage

#Berlin war noch nie für seine Gastfreundschaft berühmt. Cafés, die stillende Mütter und Eltern mit Kinderwägen den Zutritt verbieten, Stadtviertel, die Schwaben zu Personen non gratae erklären und Bezirke, die Touristen und Besserverdienern den Krieg erklären. An Feindbildern mangelt es in der Hauptstadt nicht.

Doch seit dieser Woche ist Berlin um eine „Wir müssen draußen bleiben“-Gruppe reicher: die AfD. Zumindest wenn es um das „Hotel Berlin“ in Berlin-Mitte geht. Dort wollte sich der Bundestagsabgeordnete Wilhelm von Gottberg für die Sitzungswoche einquartieren. Von #Gottberg, der schon öfters in dem Hotel genächtigt hatte, fragte telefonisch nach, ob noch ein Zimmer frei sei.

Dem war so, und er erfuhr auch, daß Bundestagsabgeordnete gegen einen Nachweis besondere Konditionen in Anspruch nehmen könnten. Also schickte sein Büroleiter eine E-Mail an die Buchungsabteilung, die einen Link auf das Bundestagsprofil von Gottbergs enthielt.

Hotel mit politischer Einstellung

Doch anstatt der vergünstigten Konditionen erhielt von Gottberg daraufhin eine Absage. Per E-Mail wurde ihm mitgeteilt, man habe über den Link erfahren, daß er für die #AfD tätig sei. „Wir sind vom Management angehalten, keine Buchungen für die AfD zu tätigen“, schrieb ihm die Mitarbeiterin des Hotels.

Man bitte ihn daher, sich für seinen Aufenthalt in Berlin ein anderes Hotel zu suchen. Ein Mitarbeiter von Gottbergs, der telefonisch nochmals nach den Gründen für die Ablehnung fragte, erhielt als Antwort, die Positionen der AfD paßten nicht zur politischen Einstellung des Hauses.

Warum ein Hotel eine politische Einstellung hat und was das für eine ist, darüber schweigt sich das „Hotel Berlin“ aus. Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT war nur zu erfahren, daß man „solche Entscheidungen“ nicht  gegenüber der Presse  kommentieren dürfe.

Quelle: Junge Freiheit vom 01.03.2018

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