Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

EILANTRAG! AFD WILL NICHT, DASS 16-JÄHRIGE WÄHLEN KÖNNEN

WEIMAR: LANDTAGSFRAKTION REICHT ANTRAG GEGEN WAHLRECHT VON MINDERJÄHRIGEN EIN

#Weimar – Die #AfD-Landtagsfraktion schaltet das Verfassungsgericht in Weimar ein, um die Teilnahme von 16-Jährigen an der #Kommunalwahl im April zu verhindern.

Fraktionsvorsitzender #Björn Höcke und seine Partei haben den Antrag eingereicht.

Eingereicht worden sei ein Eilantrag, teilte die Fraktion am Dienstag in Erfurt mit. Das Schreiben der #AfD liege dem Gericht seit vergangenem Freitag vor, sagte ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs auf Anfrage.

Der Landtag hatte bereits 2015 das Wahlalter bei #Kommunalwahlen in #Thüringen von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Dagegen reichte die AfD im vergangenen Jahr Verfassungsklage ein, die jedoch noch nicht entschieden ist.

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„Der Eilantrag dient dazu, eine aus unserer Sicht verfassungswidrige Teilnahme von minderjährigen Jugendlichen zu verhindern“, erklärte die AfD-Fraktion.

Nach dem im November 2015 vom Landtag geänderten #Kommunalwahlgesetz haben 16-Jährige eine Stimme sowohl bei der Direktwahl von Landräten, Oberbürgermeistern und hauptamtlichen Bürgermeistern als auch bei der Wahl der Kommunalparlamente. Am 15. April werden in Thüringen Landräte und Bürgermeister neu gewählt.

Quelle: tag24.de vom 06.03.2018

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