Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

2250 Euro Strafe wegen Volksverhetzung

Michal Kalasek / Shutterstock
Gerechtigkeit (Foto: Michal Kalasek/Shutterstock

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#NRW/#Warendorf – Die Beschimpfung von Deutschen als #Köterrasse – wie durch den türkischen #Grünen­politiker Malik #Karabulut auf Facebook geschehen – ist im Sinne von § 130 StGB nicht strafwürdig und blieb ohne Folgen. Ein Facebook-Posting mit dem Satz „Das #Pack muss raus“ kostet einen Frührentner jetzt 2250 Euro Strafe. Tatbestand: #Volksverhetzung.

Nachdem der aus Ghana stammende Asylbewerber Eric X. eine 23-jährige Studentin, die mit ihrem Freund beim Zelt war, brutal vergewaltigte, postete ein 57-jährigen Frührentner auf Facebook den Satz „Das Pack muss raus“. Zudem vermerkte der Deliquent noch: „Ist doch nur ein psychisch Kranker. Genau wie unsere Rechtsprechung. Werden langsam zu viele Einzeltaten“.

 

 

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Bei der Hauptverhandlung am Dienstag im #Amtsgericht Warendorf brachte der Angeklagte vor, 2015 gegen die Flüchtlingswelle gewesen zu sein und zudem von einer vierköpfigen Gruppe auf dem Marktplatz seiner Gemeinde angepöbelt worden zu sein. Die Darstellung der Medien, dass es sich immer nur um „#Einzelfälle“ gehandelt habe oder man nur von „psychisch Kranken“ gehört habe, habe ihn ebenso erbost wie Sigmar Gabriel, der das Wort „Pack“ zuerst benutzt habe. Ein „Rechter“ sei er nie gewesen, so die Versicherung des Frührentners gegenüber dem Gericht.

Die Richterin machte dann deutlich, dass sein Facebook-Post als geistige Brandstiftung gefährlich sei. Er könne seine Meinung – wie jeder Bürger – selbstverständlich in die politische Diskussion einbringen oder selbst für ein Parlamentsmandat kandidierte. „Eine sachliche Diskussion ist in Ordnung. Aber keine Herabwürdigung anderer Menschen. Und schon gar nicht auf diese Weise in einem sozialen Netzwerk“, so die Richterin laut dem Portal Die Glocke.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro für den bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Volksverhetzer. Das Gericht folgte diesem Antrag. Der Frührentner wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro verurteilt.

Übrigens wurde Sigmar Gabriel nicht verurteilt, als er eine andere Menschen herabwürdigte und dabei den Begriff „Pack“ verwendete…(SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 14.03.2018

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