Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Administration befürchtet Angriff auf indirekte Demokratie


Leipzig (ADN). Die Administration der Stadt Leipzig befürchtet einen schweren Angriff auf die auch in den sächsischen Kommunen angewandte repräsentative Demokratie. Das brachte der Vertreter des städtischen Rechtsamtes, Thomas Kube, am Dienstag im Verwaltungsgericht Leipzig bei einer mündlichen Verhandlung über den Umgang mit Immobilien, Kunstgütern und anderen im Eigentum der Stadt befindlichen Sachwerten zum Ausdruck. “Sie wollen die indirekte Demokratie abschaffen”, jammert der Mitarbeiter des Rechtsamtes. Gemeint sind die Initiatoren eines Bürgerbegehrens, das sich klar und deutlich gegen die Privatisierung städtischen Vermögens wendet. Deren Anwalt, Thomas Walter, steht dagegen auf dem Standpunkt, dass der Bürger der Souverän ist und jeglichen Verkäufen von im Eigentum der Kommune Leipzig stehenden Werten einen Riegel vorschieben dürfe. Er hält ein generelles, allerdings mit einer Öffnungsklausel versehenes Veräußerungsverbot für rechtlich unbedenklich. In Ausnahmefällen solle der Stadtrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit doch für einen Verkauf von Vermögen plädieren können.

Zunächst hatte sich ein Zwist darüber entsponnen, ob und warum ein umfangreicher Schriftsatz der Klägerpartei nicht bei der beklagten Stadt angekommen sei. Schließlich stellte das Richtertrio fest, dass die Post mit den fraglichen Unterlagen bereits am 2. November an die Beklagte abgesandt worden ist. Weitere Uneinigkeit herrschte über die Interpretation bestimmter Paragraphen der Sächsischen Gemeindeordnung.

Hintergrund des Streits ist ein Bürgerbegehren, das von mehr als 26.000 Leipzigern vor rund zwei Jahren unterschrieben worden ist. Ziel der Initiative ist es, Privatisierungen städtischen Eigentums erheblich zu erschweren. Trotzdem das Quorum errreicht wurde, lehnten Stadt und Landesdirektion Sachsen die Zulassung des Begehrens ab. Deshalb beschritten die Bürger den Klageweg. Eine Entscheidung des Gerichts soll noch am selben Tag ergehen und am Folgetag zunächst telefonisch zu erfahren sein. ++ (sv/mgn/10.11.15 – 305)



Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 10.11.2015

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