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AfD-Fahrten in Krisengebiete nicht als Dienstreisen anerkannt

Foto: Durch Georgii Shipin/Shutterstock
Foto: Durch Georgii Shipin/Shutterstock

Berlin  – Die Bundestagsfraktion der #AfD ist mit dem Versuch gescheitert, Reisen in Krisengebiete wie #Syrien oder den #Irak als Dienstreisen anerkennen zu lassen. In einem Schreiben aus dem Sekretariat des Auswärtigen Ausschusses an den AfD-Abgeordneten Waldemar Herdt heißt es, sein Antrag für eine Delegationsreise nach Syrien sowie auf die Krim sei „nicht genehmigungsfähig“. Der #Bundestag unterstütze keine „Reisen in völkerrechtlich von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannte Gebiete“ oder in Länder, „für die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bestehen“.

Zuletzt hatten AfD-Politiker ihre Reisen nach Syrien und in den Irak als privat eingestuft. Die Anerkennung als Dienstreise würde bedeuten, dass sie nicht mehr die Kosten tragen müssten. (dts)

Quelle: journalistenwatch.com vom 07.04.2018

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