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Barbesitzerin verurteilt: Lokal darf sich nicht „asylantenfrei“ nennen

29. Mai 2018
Barbesitzerin verurteilt: Lokal darf sich nicht „asylantenfrei“ nennen
KULTUR & GESELLSCHAFT

Wien. In #Österreich sorgt ein Fall von angeblicher Diskriminierung für Schlagzeilen. In #Bad Ischl hatte eine beliebte Bar im Januar 2016 au ihrer Facebook- und Twitterseite damit geworben, „ab jetzt wieder #asylantenfrei“ zu sein. „Um das Problem zu stoppen“, führte die Betreiberin einen Eintritt von zwei Euro ein. Als Gegenleistung sollten die Gäste ein Getränk erhalten. Die #Bezirkshauptmannschaft Gmunden hatte daraufhin einen Strafbescheid von 550 Euro ausgestellt, weil „eine Personengruppe ungerechtfertigt benachteiligt“ worden sei.

Die Bar-Betreiberin verteidigte sich damit, daß ihre Kellnerin wiederholt belästigt worden sei, „veranlaßt“ durch Personen, die in einer Asylunterkunft lebten. Aus Fürsorge für ihre Arbeitnehmerin habe sie deshalb handeln und das Eintrittsgeld einführen müssen, das für alle Besucher gleichermaßen gegolten habe.

Seither wird prozessiert. Das Landesverwaltungsgericht hatte in der Aktion keine Diskriminierung gesehen, der Verwaltungsgerichtshof (VsGH) dagegen sehr wohl. Er argumentierte in der kürzlichen Verhandlungh, daß das Posting nicht anders verstanden werden könne, als daß die solcherart umschriebenen Personen nicht erwünscht seien und gegebenenfalls damit rechnen müßten, nicht eingelassen zu werden. Zum Vergleich zitiert der Gerichtshof das historische Beispiel „Unser Hotel ist judenfrei“. Es genüge, daß #Asylwerber mit einer ungünstigeren Behandlung rechnen müßten. Auch wurde das Wort „Asylant“ als „abwertend“ eingestuft.

Im Raum steht nun eine Geldstrafe von 550 Euro. Ob die Betreiberin die Strafe zahlen muß, ist noch offen. Der VwGH konnte nicht darüber entscheiden, weil die Frau eine mündliche Verhandlung beantragt hat. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 29.05.2018

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