Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Hartz-lV-„Familie“ kassiert nebenher 117.000 Euro

Foto:Durch YamabikaY/shutterstock
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In #Hannover hat eine „Familie“ ihr „mageres“ Hartz-IV-Einkommen noch etwas aufgebessert. 117.000 Euro liefen auf dem Bankkonto der Familie ein. Eine Summe, die in 39 Einzelzahlungen über den Bargeldtransferdienst aus Bahrain, Libyen und den Vereinigten Arabischen Emiraten eingezahlt wurde. Insgesamt gab es fünf Absender und sieben verschiedene Empfänger. Die ganze Geschichte wurde als ein „Darlehen“ verkauft.

Als das #Jobcenter davon Wind bekam, forderte es die gezahlte Unterstützung zurück, berichtet Das Ärzteblatt. Das wiederum sah die „Familie“ gar nicht ein und so endete der Streit vor Gericht. Bei dem Geld habe es sich um ein Darlehen gehandelt, dass die Familie für Autokäufe, eine Reise, eine Hochzeitsfeier und Schulden eines Bruders benötigt habe, hatte das Familienoberhaupt erklärt. Bekommen habe er es von wohlhabenden Hahnenkampf-Veranstaltern aus Bahrain. Ein schriftlicher Darlehensvertrag existiere nicht, Zinsvereinbarungen seien aus religiösen Gründen verboten, Rückzahlungsquittungen seien kulturell unüblich. Zur Tilgung sollte Erspartes an Verwandte mitgegeben werden, die es im Libanon weiterreichen würden, so der Plan des Vaters, gegen den deswegen wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt wurde.

 

Ebenso ist weiterhin nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Darlehensauszah- lung in 39 Einzeltransfers von fünf Absendern an sieben verschiedene Empfän- ger erfolgt ist.

Der Argumentation wollte das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen doch nicht ganz folgen und so entschied es jetzt in seinem Urteil ( (AZ: L 7 AS 167/16), das „Familien“ in solchen fällen schon einen Darlehens­vertrag anfertigen und Rückzahlungsquittungen aufheben sollten. Nur so könnten sie beweisen, dass es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder eine verdeckte Gewährung von Unterhalt handele, erklärten die Richter in Celle.

Das Strafverfahren wegen Geldwäsche wurde zuguterletzt eingestellt, weil sich eine kriminelle Herkunft des Geldes nicht belegen ließ und es nicht völlig abwegig erschien, dass es sich vielleicht doch um ein Darlehen gehandelt haben könnte. (MS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 23.06.2018

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