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BGH-Urteil zu Lebensversicherungen – Weniger Geld für Kunden rechtmäßig

Der BGH hat geurteilt: Es ist rechtens, wenn die #Lebensversicherung begründet weniger auszahlt. (imago stock&people)

Kunden von Lebensversicherungen müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs geringere Ausschüttungen hinnehmen. Die Karlsruher Richter bestätigten Änderungen bei der Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven. Hintergrund war eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014.

Die Regelung sei verfassungsgemäß, erklärte das Gericht. Die Unternehmen dürfen demnach bei Ablauf der Lebensversicherung weniger auszahlen, als sie ihren Kunden zuvor in Aussicht gestellt hatten.

Das Gericht betonte jedoch, die Unternehmen müssten begründen, warum sie die Auszahlung kürzen. Zulässig sei dies nur, wenn sie andernfalls den Garantiezins nicht halten könnten. Geklagt hatte ein Kunde, dessen Beteiligung an den Bewertungsreserven deutlich gekürzt worden war. Der Fall des Klägers wurde zur Prüfung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Bei den Bewertungsreserven handelt es sich vereinfacht gesagt um Gewinne, die Versicherer am Kapitalmarkt erwirtschaften. Wird die Lebensversicherung fällig, steht dem Kunden grundsätzlich ein Anteil an diesen Gewinnen zu. Diese Beteiligung ist eine Komponente der Gesamtverzinsung. Garantiezins, laufender Zinsüberschuss sowie Schlussüberschuss kommen noch hinzu.

(AZ: IV ZR 201/17)

Quelle: Deutschlandfunk vom 28.06.2018

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