Die Schweiz legt die Kriterien für die Übernahme von Asylbewerbern selber fest und hat 2015 freiwillig ca. 1500 Asylsucher aus griechischen und italienischen Lagern übernommen. Doch die Schweiz legte von vornherein fest, nur solche Asylbewerber aufzunehmen, bei denen nach einer Vorabprüfung klar war, dass deren Asylanträge positiv beschieden werden könnten.
Die Schweiz wendet seit 2009 das Dublin-Abkommen an, nach dem Asylanträge dort behandelt werden müssen, wo ein Antragsteller zuerst europäischen Boden betreten hat. Dass die Schweiz auf erneute Hilferufe der #EU nicht reagierte, wird durch Emmanuelle Jacquet von Sury vom Staatssekretariat für Migration der Schweiz damit begründet, dass in den Lagern nicht mehr genügend Personen vorhanden wären, deren Asylgesuch überhaupt eine Chance hätte.
Dass heißt im Umkehrschluss dann wohl, dass die Schweiz sich von der EU nicht die teuren Abschiebungen auferlegen lassen will. Was aber auch heißt, dass die EU wohl besser daran täte, ihre Grenzen effektiv vor Personen zu schützen, die sowieso keine Bleibeberechtigung nachweisen können. (al)
Quelle: Epoch Times vom 02.07.2018