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Deutschland – NSU-Prozess: Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt 

 

Soll lebenslang in Haft: Beate Zschäpe.

Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die 43-Jährige am Mittwoch des zehnfachen Mordes schuldig. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer des NSU zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Münchner Oberlandesgericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig. Carsten S., der dem NSU die Waffe übergeben hatte, erhielt eine dreijährige Jugendstrafe. André E. wurde für schuldig befunden, dem NSU-Trio bei der Tarnung im Untergrund geholfen zu haben. Er muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Die Richter verkündeten ihre Urteile nach mehr als fünfjähriger Verhandlung. Die Verteidiger hatten bestritten, dass Zschäpe zusammen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ gebildet habe. Ihr könne nur eine Brandstiftung in der eigenen Wohnung in Zwickau zur Last gelegt werden. Mundlos und Böhnhardt begingen 2011 Suizid.

Der frühere Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Binninger, bedauerte, dass trotz der langen Prozessdauer nicht alle Fragen zur NSU-Mordserie geklärt wurden. Der CDU-Politiker sagte im Deutschlandfunk, die staatlichen Behörden müssten weiter an der Aufklärung arbeiten. Binninger verwies in dem Zusammenhang auf weitere Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Unbekannt und Beschuldigte. Er wies den Vorwurf zurück, die staatlichen Organe hätten zur Aufklärung nicht genügend beigetragen. Der Staat, die Behörden und die Parlamente hätten alles getan, was in ihrer Möglichkeit gestanden habe. Dennoch könne er den Schmerz und die Enttäuschung der Angehörigen und Hinterbliebenen der Mordopfer verstehen.

Quelle: Russia Today (RT) und Deutschlandfunk vom 11.07.2018

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