#Union und #SPD wollen eine Passage aus dem Wahlrecht streichen, die Menschen mit geistiger Behinderung die Teilnahme an Bundestags- und Europawahlen verwehrt.
Darauf hätten sich die Innenexperten der Koalitionsfraktionen verständigt, berichtet das „Handelsblatt“. Danach ist die Novelle für Herbst geplant. Weiter heißt es, einen eigenen Entwurf wolle das Innenministerium allerdings nicht vorlegen, da Wahlrechtsänderungen traditionell Sache des Bundestags seien.
Betroffen sind rund 80.000 Menschen, denen wegen einer geistigen Beeinträchtigung ein Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt ist.
Quelle: Deutschlandfunk vom 12.07.2018