#Zwickau – Die „erhöhte Haftempfindlichkeit von Ausländern“ ist doch kein Grund für mildere Strafen!
Das Oberlandesgericht in Dresden hat das umstrittene Berufungsurteil gegen einen Intensivtäter aus Algerien aufgehoben und Richter Rupert Geußer (56) damit eine schallende Ohrfeige erteilt.
DER FALL
-
RICHTER VERKÜRZT STRAFE „Haftempfindlich“, weil er kein Deutsch kann!
Der algerische Intensivtäter Adel S. beging in 7 Monaten 6 Straftaten. Unglaublich: Jetzt wurde seine Haftzeit um ein Jahr gekürzt.
-
INTENSIVTÄTER GESCHONT Richter kürzt Strafe wegen „Haftempfindlichkeit“
Der algerische Intensivtäter Adel S. beging in 7 Monaten 6 Straftaten. Unglaublich: Jetzt wurde seine Haftzeit um ein Jahr gekürzt.
BILD hatte das Skandalurteil schon im April kritisch hinterfragt: Geußer hatte Adel S. (28), angeklagt unter anderem wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung, in zweiter Instanz zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt – ein Jahr weniger als der Richter, der den Fall zuerst aburteilte. Seine Begründung damals: Wegen fehlender sozialer Kontakte im Inland und fehlender Deutschkenntnisse unterliege der Algerier einer „erhöhten Haftempfindlichkeit“ …
Das reichte den Richtern am Oberlandesgericht aber nicht als Begründung für den satten Strafrabatt! Jetzt muss der Fall am Landgericht neu verhandelt werden, vor einer anderen Strafkammer.
Quelle: Bild-online vom 17.08.2018
Lesen Sie auch: