Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Ungarn bringt Zuwanderungs-Lobby weiter gegen sich auf: Erstmals Zuwanderungs-Sondersteuer von NGO´s erhoben

17. September 2018

INTERNATIONAL

Budapest. Ungeachtet der Schlagzeilen um das EU-„Rechtsstaatsverfahren“, das Brüssel jetzt gegen die ungarische Regierung lostreten will, wird die ungarische Einwanderungs-Sondersteuer für #Nichtregierungsorganisationen (#NGOs) ab September erstmals erhoben. Das teilte das ungarische Finanzministerium jetzt mit. Bis zum 17. September müssen die die „Einwanderung unterstützenden Organisationen“ die Steuererklärung eingereicht und die anfallende Steuersumme entrichtet haben.

Die neue Steuer beträgt 25 Prozent des Gegenwertes der Geld- und Sachspenden, die sogenannte „Nichtregierungsorganisationen“ aus dem Ausland erhalten.

Laut der Mitteilung des Finanzministeriums dient die Einwanderungs-Sondersteuer der Sicherheit und dem Schutz Ungarns, ebenso wie Grenzzäune, ein verstärkter Grenzschutz und juristische Grenzsperren. Das Hauptziel der neuen Steuerart bestehe nicht in der Erhöhung der Steuereinnahmen, sondern in der gerechten Verteilung der öffentlichen Lasten. „Jene sollen wenigstens einen Teil der Kosten des Grenzschutzes tragen, die diese Kosten verursachen.“

Die Einnahmen aus der neuen Steuer sollen ausschließlich den Aufgaben des Grenzschutzes dienen. Geldstrafen sollen verhängt werden, wenn bei Kontrollen der Steuerbehörde eine Nichteinhaltung der Steuerpflicht festgestellt werde. Die Einwanderungs-Sondersteuer beruht auf dem Prinzip der Selbstbesteuerung und damit der eigenständigen Festlegung der Steuerhöhe.

 

Die Europäische Kommission prüft unterdessen, ob die Strafsteuer für zivilgesellschaftliche Organisationen gegen geltendes EU-Recht verstößt. Ein Gesetz dürfte nicht zur Folge haben, daß entsprechende Organisationen „durch Einschränkungen bei der Beschaffung und Nutzung von Finanzmitteln in ihrer rechtmäßigen Tätigkeit behindert werden“, hatte Kommissionssprecher Christian Wigand dem ungarischen Nachrichtenportal „hvg.hu“ erklärt. Angesichts des ohnehin von der EU losgetretenen „Rechtsstaatsverfahrens“ kann Budapest weiteren ähnlichgelagerten Anwürfen allerdings gelassen entgegensehen. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 17.09.2018

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