Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Stadt Zwickau und kein Ende der Behördenwillkür

http://staseve.eu/?p=56394#comments wie wir am 04.09.2018 berichteten.

Nun geht es also weiter. Es sind zwar 26,03 € und nicht 25,03€ wie der Staatsanwalt mitteilt, aber an Kleinigkeiten wollen wir uns nicht hochziehen.

Da schreibt er doch von einer ausstehenden Gebühr ! Stellt sich die Frage, was und welche Gebühr steht hier aus ? Der Überweisungsbeleg vom 09.07.2018 belegt die korrekte Überweisung der ursprünglich geforderten 21,03 € mit den dazugehörigen korrekten Bankdaten.

Die angedrohte Pfändung und Erzwingungshaft, falls der behauptete Schuldner nicht zahlt, ist somit in der Tat keine Erpressung sondern ein Nötigungsmittel nach § 240 I StGB. Es ist die ausschließliche Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Die Vorschrift schützt die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Kurzum die Freiheit des beliebigen Handelns. § 240 I StGB ein Erfolgsdelikt. Die Nötigung setzt voraus, dass durch das Nötigungsmittel das vom Täter erwünschte Verhalten des Opfers veranlasst wird und dass dies gegen den Willen des Opfers geschieht.

Das Opfer hat der Androhung mit einem empfindlichen Übel ( Pfändung und Erzwingungshaft ) nicht zugestimmt und wird die Nötigung nicht akzeptieren. Aus dem einfachen Grunde, eine Doppelbezahlung, unter Androhung von Gewalt, ist nun mal eine Nötigung !

Nun ist zu ermitteln, wer diese Nötigung begangen hat. War es evtl. eine künstliche Intelligenz, also ein PC der Stadtverwaltung ? Hat dieser in der Buchhaltung Debitoren mit Kreditoren verwechselt ? Konnte er bei der Buchung Soll und Haben nicht richtig zuordnen ? Oder sind die 21,03 € auf ein Fremdkonto gebucht worden. Wenn ja, wer hat sich bereichert ?

Fest steht, der Absender der Zahlung erhielt keine Rückbuchung. Dies ist auch banktechnisch nicht möglich ist, da das Empfängerkonto und der Zahlungsgrund korrekt angegeben sind.

Sollte der Genötigte demnächst im Knast landen, wird er seinerseits seine Ausfallzeiten mit 60 € pro Handwerksmeisterstunde der Stadt Zwickau, welche die künstliche Intelligenz vertritt, in Rechnung stellen.

Falls der Betrag zwischenzeitlich gefunden wurde, erwartet der Genötigte die Ausbuchung der sogenannten Schuld und eine schriftliche Mitteilung über diesen Vorgang, nebst Entschuldigung !

Hier sind Ermittlungen des Staatsschutzes unumgänglich. Denn dieser hat den Bundesstaat Sachsen samt des indigenen Volkes der Sachsen zu schützen. Und der Verfassungsschutz sei daran erinnert, die letzte vom Volke der Sachsen frei gewählte Verfassung vom 01.November 1920 ist nie erloschen.

Somit zur Erinnerung:

I. Die Staatsgewalt.

Artikel 1.

Sachsen ist ein Freistaat des Deutschen Reiches. ( Anmerkung: welches nie untergegangen ist ) Die Zustimmung zu einer Änderung des Staatsgebiets unterliegt den Vorschriften für Verfassungsänderungen.

Die Landesfarben sind weiß-grün.

Artikel 2.

Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird nach dieser Verfassung und nach der Verfassung des Deutschen Reiches ausgeübt durch das Volk, den Landtag und die Behörden.

Artikel 3.

Das Volk äußert seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid. Stimmberechtigt sind alle reichsdeutschen Männer und Frauen, die am Tage der Abstimmung das zwanzigste Lebensjahr vollendet haben und in Sachsen wohnen. Das Stimmrecht ist gleich und wird geheim und unmittelbar ausgeübt. Die Abstimmungen finden an einem Sonntage oder öffentlichen Ruhetage statt. Das Nähere wird durch das Landesgesetz bestimmt.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN ( SMAD Lizenz Nr. 101 v. 10.10.1946 ) vom 18.09.2018

Anmerkung der Redaktion staseve: Erstaunlich ist, dass bei der Staatsanwaltschaft Zwickau das Programm selber schreibt und nicht der Mensch. Es heisst dort, „Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird. Das heisst das Programm erstellt die Ermittlungen automatisch und schreibt Sie! Dies ist mehr als erstaunlich! Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln, was in diesem Land los ist.

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