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EU-Kommissarin – „Ryanair muss nationales Arbeitsrecht anwenden“

 

Die EU-Kommission fordert Ryanair auf, nationales Arbeitsrecht anzuerkennen – Archivbild (dpa)

Im Tarifstreit bei der irischen #Fluglinie Ryanair erhalten die Piloten und Flugbegleiter indirekt Unterstützung von der EU-Kommission.

Das Unternehmen müsse das in den einzelnen Mitgliedstaaten geltende Arbeitsrecht anwenden, sagte Sozialkommissarin Thyssen der Zeitung „Die Welt“. Ausschlaggebend für das anwendbare Recht sei nicht die Flagge des Flugzeugs, sondern der Ort von Start und Landung.

#Ryanair kündigte an, seinen in Deutschland stationierten Piloten eine Festanstellung sowie die Übernahme von Ausbildungskosten anzubieten. Die Fluglinie liegt mit seinen Mitarbeitern in mehreren europäischen Ländern im Streit über Löhne und Arbeitsbedingungen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 20.09.2018

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