Belgien hat die #Menschenrechte einer Frau verletzt, die wegen ihres Kopftuches nicht in einen Gerichtssaal durfte.
Das geht aus einem Urteil hervor, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg veröffentlichte. Demnach wurde Artikel Neun der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Dort wird die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt. #Belgien muss der Frau nun 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann noch angefochten werden. Die Klägerin hatte sich geweigert, im Prozess um den gewaltsamen Tod ihres Bruders ihr Kopftuch abzunehmen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 18.09.2018