Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Gericht entscheidet: „Hitler-Glocke“ darf hängenbleiben

© AFP 2018 / DPA/ Uwe Anspach
Bolle Selke

In einem Kirchturm im pfälzischen Herxheim hängt eine Glocke mit Hakenkreuz und Hitler-Aufschrift. Ein jüdischer Bürger hatte dagegen geklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht entscheiden: Die Glocke darf hängenbleiben.

Das Hängenlassen der sogenannten „Hitler-Glocke“ sei eine Verhöhnung von Jüdinnen und Juden. Das meinte ein jüdischer Bürger und wollte gerichtlich erwirken lassen, dass die Glocke aus der evangelischen Jakobskirche im pfälzischen Herxheim entfernt werden sollte. Die Glocke hängt seit 1934 im Turm der Kirche. Sie ist mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift „Alles fuer‘s Vaterland – Adolf Hitler“ versehen.

 

Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße wies nun die Klage ab. Ebenso abgewiesen wurde der Antrag des Klägers, dem Bürgermeister die Äußerung zu verbieten, das Läuten der Glocke „dient der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit“. Dabei handele es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, so das Gericht, sondern um eine Meinungsäußerung. Ebenso um Meinungsäußerung handele es sich bei dem Entschluss des Herxheimer Gemeinderats, die Glocke im Turm zu lassen – „als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht“ – zumal die Geschichte der Glocke durch eine Mahntafel erläutert werden solle.Der Kläger wollte, dass der Gemeinderatsbeschluss als rechtswidrig eingestuft und aufgehoben wird.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die „Hitler-Glocke“ und die Entscheidung, sie nicht zu entfernen, hatten für mediales Aufsehen gesorgt.  Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte den Beschluss kritisiert.

Quelle: Sputnik vom 23.10.2018

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