Eilhilfe des BVerfG: Verfassungswidrige Terminsverlegung durch Gericht
staseve
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Terminsverlegung durch ein Gericht auf einen Zeitpunkt, der dem Beschwerdeführer eine rechtzeitige Entscheidung über sein Rechtsschutzbegehren unmöglich macht, verfassungswidrig ist.
In dem Fall begehrte der Beschwerdeführer die Gestattung der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Beitrags zu einem bestimmten Termin, dessen Veröffentlichung ihm zuvor von seinem Arbeitgeber untersagt worden war. Der ursprünglich angesetzte Termin zur mündlichen Verhandlung wurde mehrfach durch das Gericht verschoben. Zuletzt wurde er auf einen Zeitpunkt verlegt, der erst nach dem für die Veröffentlichung vorgesehenen Termin lag. Dadurch könne das Gericht nicht vor dem geplanten Veröffentlichungstermin entscheiden, so das Bundesverfassungsgericht, dem Beschwerdeführer drohe damit ein endgültiger Rechtsverlust.
Die Entscheidung veröffentlicht das Anwaltsblatt im Dezember-Heft, das am Montag ausgeliefert wird. Sie ist vorab abrufbar unter www.anwaltsblatt.de.