Mainz – Er vergewaltigte zusammen mit zwei Mittätern ein Mädchen (16) in #Worms (#Rheinland-Pfalz) auf bestialische Art und Weise, saß dafür sechs Jahre im Gefängnis und sollte anschließend abgeschoben werden. Dagegen klagte der #Türke Ali B. (26), der seit 19 Jahren in #Deutschland lebt. Doch jetzt sprach Richterin Dagmar Wünsch (64) das Klartext-Urteil des Jahres!
Für die Vorsitzende des 7. Senats am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz steht fest: Ali B. muss raus aus Deutschland – um andere potenzielle Täter abzuschrecken. In der Urteilsbegründung heißt es:
► Die Ausweisung sei geeignet, „Ausländer, die aus einem nicht der Gleichberechtigung von Mann und Frau verpflichteten Kulturkreis stammen, von der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung abzuschrecken“.
► Mit dem Grundgesetz sei „die Vorstellung, Frauen mit westlich geprägtem Auftreten stünden ohne Weiteres für sexuelle Handlungen zur Verfügung, nicht vereinbar“.
►Richterin Wünsch betont die „generalpräventiven Gesichtspunkte“ des Urteils, um grausame Taten wie die von Ali B. und seinen Kumpanen zu verhindern. Die seien in der Auswahl ihres Opfers nach einem „archaischen Frauenbild“ vorgegangen. Das Mädchen hat selbst einen türkischen Migrationshintergrund.
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Wer als Flüchtling in Deutschland straffällig wird, sollte abgeschoben werden. Doch die Realität sieht anders aus.
Im Urteil heißt es:
Aus diesem Grund wählten die Täter die Jugendliche als Opfer mit der Absicht aus, mit ihr gleichzeitig Sexualverkehr zu haben.“
Bislang ist Ali B. trotz der Abschiebeverfügung durch Richterin Wünsch – die Ende Oktober erging – noch in Deutschland. Die türkischen Behörden weigern sich bislang, ihn aufzunehmen, weil angeblich Papiere fehlen.
Der zweite Vergewaltiger (heute 24) wurde im März 2018 ausgewiesen, der dritte Täter, ein Deutscher, bekam drei Jahre Gefängnis. Er hatte Schmiere gestanden.
Quelle: Bild-online vom 22.11.2018