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AfD wollte Protokollerklärung zum Migrationspakt über dessen rechtliche Unverbindlichkeit

Eine Stunde lang debattierte der Bundestag am Freitag, 30. November 2018, über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufforderung zur Abgabe einer Protokollerklärung zur völkerrechtlichen beziehungsweise rechtlichen Unverbindlichkeit des ,Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ für die Bundesrepublik Deutschland durch die deutsche Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Paktes im Dezember in Marrakesch – die Bundesrepublik Deutschland als ,permanent objector‘“ (19/6061). Über den Antrag wurde namentlich abgestimmt und dieser von den Altparteien abgelehnt.

Protokollerklärung verlangt

Die von der AfD verlangte Protokollerklärung besagt, dass die im Text des globalen Migrationspakts gemachte Aussage über seinen völkerrechtlich unverbindlichen Charakter ein ganz bestimmendes Element für die Bundesregierung für die Verabschiedung beziehungsweise Unterzeichnung des Pakts sei. Die auf diese Weise statuierte nicht bestehende Rechtsbindung des Pakts solle nicht nur am Tag seiner Verabschiedung oder Unterzeichnung gelten, sondern auch zukünftig.

Die im Pakt genannten Verpflichtungen seien nur politisch deklaratorischer Art und sollten die deutschen staatlichen Stellen rechtlich in keinerlei Hinsicht binden. Aufgrund seines ausdrücklichen, unverbindlichen Rechtscharakters könne der Pakt weder rechtlich angewendet noch bei der Auslegung von Rechtsfragen durch deutsche Gerichte herangezogen werden, formuliert die Fraktion in ihrer beantragten Protokollerklärung vom 29.11.2018.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN, Deutscher Bundestag und Youtube-Kanal Parteienallianz 2 vom 30.11.2018

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