Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Iraker (17) soll Anschlag in Deutschland geplant haben – GENERALSTAATSANWALTSCHAFT ERHEBT ANKLAGE

 

Er schabte Schwarzpulver aus Chinaböllern

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage erhoben
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage erhobenFoto: Sven Moschitz

#Frankfurt – Er soll einen #Selbstmordanschlag in #Deutschland geplant haben. Als weiteres Ziel sei offenbar auch #England im Visier des Tatverdächtigen gewesen – der ist erst 17 Jahre alt!

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen den jungen Iraker Deday A. Anklage wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des Werbens um Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung und der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben.

Dem jungen Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis wird vorgeworfen, sich etwa 75 Gramm Schwarzpulver verschafft zu haben, um einen Selbstmordanschlag in Deutschland oder in Großbritannien zu verüben. Ein konkretes Anschlagsziel stand noch nicht fest.
Deday A. soll versucht haben, Schwarzpulver aus Chinaböllern zu extrahieren. Den Sprengstoff soll er in großen Mengen in der Wohnung seiner Eltern aufbewahrt haben.

Komplizen angeworben

 

Zudem soll er Dritte über soziale Netzwerke aufgefordert haben, sich zum ISIS zu bekennen und Videos mit Bauanleitungen für Waffen verschickt habe

Deday A. sitzt seit dem 13. Februar in Untersuchungshaft. Er lebt seit 2015 in Deutschland und ist Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als sogenannter „subsidiär Schutzberechtigter“.

Wann der Prozess gegen ihn beginnen soll, steht noch nicht fest.

Subsidär schutzberechtigt

Wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, greift der subsidäre Schutz.

Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. (Quelle: BAMF)

Quelle: Bild-online vom 04.12.2018

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen