Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

SPD-Pöbel-Kahrs fordert AfD-Verbot

 

Johannes Kahrs (SPD) (Bild: Screenshot)
 

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs, den Bürgern weniger durch Sacharbeit denn durch maximales Gepöble und peinliche Unsachlichkeit gegen den politischen Gegner bekannt, fordert, die AfD zu verbieten. Die AfD sei rechtsradikal, in immer größeren Teilen rechtsextrem, so Kahrs Gezwitscher auf Twitter.

Johannes #Kahrs hatte bereits in der Vergangenheit gefordert, die #AfD durch den Verfassungsschutz beobachten lassen. Im September brillierte der Genosse im Bundestag durch maximales Gepöble in Richtung der AfD-Abgeordneten: „Haß macht hässlich, schauen sie in den Spiegel“, so der Sprössling des ehemaligen SPD-Justizsenators von Bremen, Wolfgang Kahrs und der Bremer SPD-Bildungssenatorin Bringfriede Kahrs. Rechtsradikale seien im Bundestag nicht nur ein Problem. „Rechtsradikale in diesem Parlament sind unappetitlich“, so der hoch aktive Twitterer und Krawallmacher Kahrs.

 

Am Sonntag nun zwitscherte Kahrs in die Welt, dass die AfD rechtsradikal und in immer größeren Teilen rechtsextrem sei. Der SPD-Pöbler Kahrs ergänzt: „Beobachten und dann Verbot der AfD ist zwingend geboten.“

Johannes Kahrs

@kahrs

so ist die lage. die afd ist rechtsradikal, in immer größeren teilen rechtsextrem. beobachen und dann verbot der afd ist zwingend geboten.

Christian Grusdt@grusdt

Literaturprofessor Heinrich Detering: AfD benutzt „Jargon von Gangstern“ https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Germanist-AfD-Sprache-Jargon-von-Verbrechern,afd2100.html 

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Kahrs bezieht sich bei seiner aktuellen Forderung nach einem AfD-Verbot auf sich auf ein Interview des Literaturwissenschaftlers Heinrich Detering mit dem Kölner Stadt-Anzeiger. Detering unterstellte der AfD, den Nationalsozialismus aufwerten zu wollen und zudem einen „Jargon von Gangstern“ zu pflegen. Die AfD, so der vom Mainstream gehypte Detering, ergehe sich in Vernichtungsfantasien. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 10.12.2018


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