Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Deutschland – Bundestag hat entschieden: Im Geburtenregister neues, drittes Geschlecht „divers“ möglich

Geschlechtsneutrale Toilette New York City, USA, 19. April 2017.

Ab jetzt ist es möglich, im #Geburtenregister neben „#männlich“ oder „#weiblich“ als drittes Geschlecht „#divers“ eintragen zu lassen. Auch Vornamen können damit geändert werden, sollte nach der Geburt das falsche Geschlecht gewählt worden sein. Der Lesben- und Schwulenverband ist dennoch enttäuscht.

Etwa 100.000 Intersexuelle Menschen gibt es in #Deutschland. Die Neuregelung der Einführung des dritten Geschlechts „divers“ im Geburtenregister soll ihnen helfen. Der Bundestag ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt. Dieses hatte 2017 geurteilt, das Recht müsse im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht angepasst werden.

Die Eintragung in das Geburtenregister kann von nun an auch später noch geändert werden, wenn sich die Person, die bei Geburt sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufwies zu einem der Geschlechtermöglichkeiten bekennt, oder die Geschlechtsausprägung zu einer neuen Zuordnung führt.

Hierfür sei aber, bis auf wenige Ausnahmen, eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Das ist ein Detail, gegen das sich der Lesben- und Schwulenverband wehrt, denn subjektive Empfindungen würden damit ausgeschlossen:

Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein. Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden.

Der Bundesverband Intersexuelle Menschen definiert die Intersexualität folgendermaßen:

(Menschen), deren äußeres geschlechtliches Erscheinungsbild von Geburt an, hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich erscheinen, sondern scheinbar eine Mischung aus beidem darstellt.

Auch dieser Bundesverband kritisert in einer Stellungnahme zum Gesetz die notwendig gemachte ärztliche Bescheinigung. Für intergeschlechtliche Kinder fürchtet der Verband eine Zwangszuordnung zu einem Geschlecht oder ein „Zwangsouting“. Gefordert wird ein weiteres Gesetz zum Verbot geschlechtsverändernder Operationen bei Kindern.

Die #AfD zeigt wenig Verständnis für das neue Gesetz. Beatrix von Storch meint:

Die Geschlechtszugehörigkeit ist seit Bestehen der Menschheit ein objektives Faktum – so wie Alter und Körpergröße auch.

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