Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

AfD-Anfrage – Im März 2018 gab es 662 000 Hartz IV-Empfänger aus acht Nicht-EU-Ländern

Wie viele der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Hauptasylherkunftsländern bezogen Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)?

Bundesregierung antwortet:

Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit oder selbständiger Tätigkeit verfügen. Im März 2018 gab es 662 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) . Darunter waren 96 000 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, von denen 45 000 Personen ein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hatten.

Quelle: Bundestags-Drucksache 19/6369 vom 10.12.2018


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