18. Dezember 2018
- Beschlagnahmte Waffen und Munition (imageBROKER)
Die sogenannten „Reichsbürger“ gelten nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz als „waffenrechtlich unzuverlässig“ und müssen ihre Waffen samt Munition abgeben.
Wer die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneine und deren Rechtsordnung nicht als für sich verbindlich betrachte, nehme in Kauf, als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft zu werden, urteilten die Koblenzer Richter. Zwei Kläger hatten sich dagegen gewehrt, dass die zuständige Behörde ihre Waffenbesitzkarten widerrufen hatte.
Die Reichsbürgerbewegung behauptet unter anderem, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiere.
Quelle: Deutschlandfunk vom 18.12.2018