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Finanzamtliches Schelmenstück – Hamburgs Rudervereinen droht Verlust der Gemeinnützigkeit

 

Hamburg, (ADN). Weil Männer und Frauen nach dem Grundgesetz gleichberechtigt sind, müssen Sportvereine bereit sein, alle inzwischen drei Geschlechter als Mitglieder aufzunehmen.

Nur so könne die Gemeinützigkeit der Vereine gewährleistet werden. Wie das „Hamburger Abendblatt“ am Montag weiter berichtet, hat das Finanzamt Hamburg-Nord drei Rudervereinen ein Ultimatum gestellt. Entweder sie ändern ihre Satzungen eindeutig zugunsten aller Geschlechter oder sie verlieren den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit.

Von der auf den ersten Blick als behördlicher Schelmenstreich erscheinenden, aber bei näherem Hinsehen als blutig Ernst zu nehmenden Verwaltungsauflage ist derzeit in erster Linie der Hamburger Ruderinnen-Club betroffen.

Der Sportklub will der Aufforderung dennoch nicht nachkommen und sich auch künftig nicht für Männer öffnen. Grund der Weigerung ist, dass es an Räumlichkeiten und finanziellen Mitteln fehlt, um das Bootshaus an Isebekkanal für die Nutzung für Frauen und Männer umzubauen. Die langjährige Vorsitzende Angela Braasch-Eggert gibt sich kämpferisch. Gegenüber dem Abendblatt ließ sie keinen Zweifel daran, „alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen den Bescheid  des Finanzamtes vorzugehen.“ 

Der Verein war im Jahr 1925 entstanden, weil die altansässigen Hamburger Ruder-Klubs damals nur Männer als Mitglieder zuließen. Unterstützung erhalten die Ruderinnen vom Hamburger Sportbund (HSB), der von der Genderfalle auch die Sparte Fußball bedroht sieht. HSB-Vizepräsident Christoph Holstein wird von der Zeitung zitiert: „Was will das Finanzamt eigentlich erreichen ? Wir sind nicht irgendwo auf dem Land, wo es oft nur einen Verein und damit keine Alternative gibt.

Wir leben in Hamburg mit unzähligen attraktiven Sportangeboten. Jeder hat hier einen unproblematischen Zugang zu seiner bevorzugten Sportart. Ich sehe keine Diskriminierung.“ Darüber hinaus scheine es ihm weitaus bedeutendere steuerpolitische Fragestellungen zu geben. Im HSB gibt es unter den 821 Vereinen 77, die nur Männer aufnehmen, und fünf, die Frauen ausschließlich vorrbehalten sind.

Die Motivation für das Vorgehen der Hamburger Steuerbehörde ist einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17. Mai 2017 geschuldet.

Eine Freimaurerloge in Nordrhein-Westfalen hatte einer Frau die Mitgliedschaft verweigert, weil die Loge eine „Vereinigung wahrheitsliebender, ehrenhafter Männer“ sei. Die Frau klagte. Der BFH bestätigte das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, dass Vereine mit derartigen Regelungen nicht der Allgemeinheit dienen und damit nicht gemeinnützig sind. Seitdem wird die Loge wie ein Unternehmen besteuert. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine diesbezügliche Beschwerde der Loge nicht an.  ++ (sp/mgn/07.01.19 – 007)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 07.01.2019


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