Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Nun auch Lübeck: Keine Vermietung an Touristen – Vermieter wollen klagen

Lübeck (Bild: shutterstock.com/Von Anton_Ivanov)
Lübeck (Bild: shutterstock.com/Von Anton_Ivanov)

Schleswig-Holstein/Lübeck – Wie bereits in Berlin, soll nun auch in sozialistischer Manier in Lübeck in das Verfügungsrecht des Eigentümers eingegriffen werden: Die Vermietung als Ferienwohnung soll untersagt werden. Viele Hausbesitzer haben angekündigt, die Stadt zu verklagen.

Der Schutz des Eigentums vor dem Zugriff des Staates, ein hohes rechtsstaatliches Gut, wird immer weiter aufgeweicht. Seit der Verabschiedung des sogenannten Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) im Dezember 2013 machen in sozialistischer Manier immer mehr Städte davon Gebrauch. So nun auch Lübeck. Die Stadt versucht, ihren Ende August 2018 gefassten Bürgerschaftsbeschluss umzusetzen und den Hausbesitzern zu verbieten, ihr Eigentum als Ferienunterkünfte zu vermieten. Betroffen sind laut Tag24 80 Vermieter. Diese wollen jedoch die Allmachtsphantasien der Stadt in Form von Nutzungsuntersagungen nicht einfach sang- und klanglos hinnehmen. Die Betroffenen haben sich zu einer Interessensgemeinschaft zusammen geschlossen und angekündigt, gegen die Stadt zu klagen.

Seit die Bundesregierung den bereits knapp verfügbaren städtischen Wohnraum durch die Flutung des Landes mit hunderttausenden kulturfremden Migranten weiter verknappte, sahen sich Landesregierungen berufen, Eigentümer in ihrem Recht immer weiter einzuschränken. So machen neben Berlin auch München oder Hamburg regen Gebrauch vom ZwEWG. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 03.02.2019 


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