Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Große KoalitionUnion lehnt Heils Grundrenten-Konzept ab

 

Eine Seniorin zieht einen 20 Euro Schein aus ihrem Portemonnaie. (imago / imagebroker)

Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Weiß, lehnt das Grundrenten-Konzept von Bundesarbeitsminister Heil ab.

Die Vorlage entspreche nicht dem Koalitionsvertrag, sagte der CDU-Politiker. Die Union wolle Geld nicht mit der Gießkanne verteilen, sondern gezielt denjenigen helfen, die zu wenig Rente hätten. Die von Heil vorgeschlagene Finanzierung der Grundrente aus Steuermitteln hält Weiß für nicht sinnvoll. Das solle über die Rentenversichung erfolgen.

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Zustimmung der Gewerkschaften

Aus den Gewerkschaften kommt dagegen Zustimmung zum Grundrenten-Konzept von Bundesarbeitsminister Heil. DGB-Vorstandsmitglied Buntenbach erklärte, wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt habe, müsse im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Der Vorschlag sei ein wichtiger Beitrag, um dieses Ziel zu erreichen und damit Altersarmut zu vermeiden.

IG-Metall-Chef Hofmann betonte, damit werde dem gesellschaftlichen Skandal entgegengetreten, dass jahrzehntelange Leistung nicht zu Renten über der Grundsicherung führe.

Bis zu 447 Euro mehr Rente im Monat

Heil hat angekündigt, dass drei bis vier Millionen ehemalige Geringverdiener bis zu 447 Euro Rente pro Monat mehr erhalten sollen. Der SPD-Politiker sagte der Zeitung „Bild am Sonntag“, er rechne mit jährlichen Kosten in Höhe eines mittleren einstelligen Milliardenbetrags. Sein Ziel sei es, dies aus Steuermitteln zu finanzieren. In Kraft treten solle die Grundrente spätestens Anfang 2021. Sie werde nicht nur für Neurentner gelten, sondern auch für bisherige Rentner.

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die neue Grundrente ein Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren soll. Bekommen sollen sie all jene, die 35 Jahre Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen verzichtet Heils Konzept allerdings auf eine Bedürftigkeitsprüfung als Bedingung für die Grundrente.

Quelle: Deutschlandfunk vom 03.02.2019 


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